In den Schulen und Kindertageseinrichtungen findet auch in den kommenden Wochen unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz Regelbetrieb statt. „Der Präsenzunterricht bleibt für uns oberste Maxime“, so Kultusminister Christian Piwarz. Zu Einschränkungen im Schul- und Kitabetrieb kommt es erst bei Erreichen der Überlastungsstufe in den Krankenhäusern. Aber auch dann sind keine flächendeckenden Schulschließungen vorgesehen.
Regelmäßige Corona-Tests an Schulen und das Tragen von Masken in bestimmten Situationen bleiben hingegen notwendig. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin Schulbesuchspflicht. Das sieht die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung vor, die heute vom Kabinett verabschiedet wurde. Die Verordnung gilt vom 23. September bis zum 20. Oktober.
Antigen-Selbsttests bleiben kostenlos
Für den Schul- und Kitabesuch müssen sich Personen zweimal wöchentlich testen oder mit einem aktuellen Testnachweis belegen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 10, ist der Test lediglich einmal wöchentlich notwendig. „Die Antigen-Selbsttests werden an den Schulen weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt“, sicherte Kultusminister Christian Piwarz zu.
Für Sitzungen der Schulkonferenz oder der Eltern- und Schülergremien sowie auch für Eltern-Lehrer-Gespräche müssten hingegen keine negativen Testnachweise vorgelegt werden, so der Minister. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ohnehin befreit, ebenso Kinder in Krippen und Kindergärten.
Maskenpflicht im Unterricht ab 35er Inzidenz
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 müssen Schülerinnen und Schüler in weiterführenden Schulen sowie Lehrkräfte eine Maske auch im Unterricht tragen. Primarschüler bleiben davon befreit. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz stabil den Schwellenwert von 35, entfällt die Pflicht für Schülerinnen, Schüler, Schul- und Hortpersonal. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Atemschutzmaske wird aber empfohlen.
Keine flächendeckenden Schul- und Kita-Schließungen vorgesehen
Flächendeckende Schließungen von Schulen und Kitas sind nicht vorgesehen. Der Schul- und Kitabetrieb wird jedoch eingeschränkt, wenn die in der Corona-Schutz-Verordnung festgelegte Überlastungsstufe der Krankenhäuser erreicht ist. Erst dann müssen Kitas, Grundschulen und zum Teil Förderschulen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen/Klassen wechseln.
Für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen findet Wechselunterricht statt. Keine Einschränkungen gibt es für Einrichtungen der Kindertagespflege. Auch Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können weiterhin ihre Schulen besuchen und müssen nicht in den Wechselunterricht.
Bei gehäuften lokalen Infektionsgeschehen kann das Kultusministerium jedoch schulscharfe Schutzmaßnahmen wie zeitlich begrenzter Wechselunterricht oder temporäre Schulschließung anordnen.
Weitere Informationen zum Schul- und Kitabetrieb gibt es im Blog des Kultusministeriums: www.bildung.sachsen.de/blog
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