Die sächsischen Sportvereine sollten mit einem Landesförderprogramm dabei unterstützt werden, Nachwuchs zu gewinnen und die Folgen der Corona-Pandemie hinter sich zu lassen. Dazu hat die Linksfraktion im Landtag jetzt einen Antrag eingereicht (Drucksache 7/7648).
Die sportpolitische Sprecherin Marika Tändler-Walenta erklärt dazu: „Um die Sportlandschaft wieder- und neu zu beleben, schlagen wir ein unbürokratisches, einfaches und vor allem schnelles Förderprogramm vor, das bis Ende 2022 den im Landessportbund Sachsen e.V. organisierten Sportvereinen hilft. Die Pandemie hat sich negativ auf die Sportlandschaft ausgewirkt. Ihre notwendige Eindämmung mit den dazugehörigen Einschränkungen im Bereich Sport haben auch dazu geführt, dass viele Menschen über einen langen Zeitraum nicht vom Sport und seiner gesundheitsfördernden Wirkung profitieren konnten.
Die Corona-Hilfe der Staatsregierung im Bereich Sport war kurzsichtig, denn heute stecken viele Vereine in einer wirtschaftlichen Notsituation. Auch weiterhin gilt als Voraussetzung für die Bewilligung der Soforthilfen eine existentielle Notlage. Verfügbare Rücklagen müssen vorher aufgebraucht werden, damit verlieren sie finanzielle Sicherheit und finanziellen Spielraum gleichermaßen.
Dabei hat der Freizeit- und Breitensport seit dem Beginn der Pandemie viele aktive Sportlerinnen und Sportler verloren, vor allem im Nachwuchsbereich. Es müssen jetzt attraktive Rahmenbedingungen her, damit Vereine zum Beispiel eine Offensive zur Mitgliedergewinnung starten können. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer fehlten vielerorts schon vor der Pandemie. Besonders bürokratische Hindernisse und immense Verwaltungsaufgaben wirken abschreckend.
Wir schlagen deshalb einen einmaligen Pauschal-Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der jahresdurchschnittlichen monatlichen Gesamtmitgliedsbeitragssumme, höchstens jedoch 10.000 Euro, vor. Hinzu kommen soll im Rahmen eines Modellprojekts ,Starterpaket – Aktivposten‘ ein weiterer einmaliger Zuschuss zur Unterstützung des Ehrenamts. Für jede ehrenamtlich aktive Person sollen 100 Euro fließen.
Die in den Sportvereinen besonderes aktiven Mitglieder – eben die ,Aktivposten‘ – verbringen viel (Frei)Zeit damit, den Vereinsbetrieb aufrecht zu erhalten. Die 100 Euro sollen insbesondere für Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Anschaffung von Vereins- und Arbeitskleidung, von Arbeitsmitteln und Sportausstattung sowie von Büro- und Schreibwaren verwendet werden.
Die Staatsregierung muss adäquate Antworten für die Sportlandschaft finden, denn der Sport hat eine große Bedeutung nicht nur für jede und jeden Einzelnen, sondern für die gesamte Gesellschaft. Ihn zu fördern muss Anliegen der Staatsregierung sein.“
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