In Sachsen können künftig auch mittlere Unternehmen bei Investitionen im Schlachtbereich mit einem Fördersatz von 25 Prozent unterstützt werden. Zielt die Investition auf die Herstellung von Qualitätsprodukten wie zum Beispiel Bioprodukten ab, kann der Fördersatz sogar bis zu 40 Prozent betragen.
Die erweiterte Förderung erstreckt sich auf Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro. Bisher konnten nur kleine Betriebe eine entsprechende Investitionsförderung erhalten.
Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Wir unterstützen den Aufbau von weiteren Verarbeitungskapazitäten in Sachsen. Und Betriebe, die Qualitäts- und Bio-Produkte verarbeiten, kommen in den Genuss höherer Fördersätze. Fleischverarbeitung in kleinen und mittelgroßen Betrieben hier bei uns vor Ort statt in weit entfernten, monströs großen Betrieben – das ist ein Beitrag zur Stärkung regionaler Wertschöpfung und zum Klimaschutz, aber auch zum Tierschutz, weil lange Tiertransporte vermieden werden.
Mit der Neuerung der Förderrichtlinie können jetzt beispielsweise auch Schlachtstätten gefördert werden, die im Verbund von Landwirtschafts- und Fleischverarbeitungsunternehmen betrieben werden, die größenmäßig aber bereits mittlere Unternehmen wären. So werden Erzeugerbetriebe unabhängiger von wenigen, weit entfernten Großschlachtereien. Nach dem Schlachthofgipfel, zu dem ich im Februar geladen habe, und mit Fördermöglichkeiten im Rahmen unseres SMEKUL-Konjunkturprogramms ›Nachhaltig aus der Krise‹ ist das ein weiterer Baustein unseres Engagements für regionale Märkte.“
Bund und Länder haben in diesem Jahr vereinbart, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die Förderung von Investitionen in Schlachtstätten auf mittlere Unternehmen auszuweiten. Die Förderung von Aufwendungen für Investitionen in die Schlachtung in mittleren Unternehmen im Rahmen der GAK ist vorerst bis zum 31.12.2024 befristet.
Im Sinne einer gezielten Förderung sind einige Auflagen einzuhalten. Unter anderem muss der mittlere Schlachtbetrieb auch Lohnschlachtung einschließlich der Annahme von Schlachtvieh in kleinen Stückzahlen anbieten. Bei einer geplanten Kapazitätserweiterung von mehr als zehn Prozent muss zudem eine regionale Bedarfs- und Umfeldanalyse erstellt werden.
Für die Förderung stellt das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft seit dem Jahr 2015 jährlich rund drei Millionen Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus der GAK zu 60 Prozent aus Bundesmitteln sowie zu 40 Prozent aus Mitteln des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
In der aktuellen Förderperiode 2015 bis 2022 wurden bisher für 103 Verarbeitungs- und Vermarktungsvorhaben mit einem förderfähigen Investitionsvolumen von rund 90 Millionen Euro Zuschüsse in Höhe von 20,5 Millionen Euro bewilligt.
Die Richtlinie ist hier abrufbar: https://www.smul.sachsen.de/foerderung/richtlinie-marktstrukturverbesserung-msv-2015-4228.html
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