Die Stadt Leipzig übernimmt ab sofort eine neue Rolle bei der Genehmigung der Verkehrsformen. „Mietwagen mit Fahrer“, „Linienverkehr auf Bestellung“ oder „gebündelte Fahrten verschiedener Personen“ – wie aus der Sitzung der Verwaltungsspitze hervorgeht, wird für den Umgang mit bestehenden und neu definierten Formen der Gelegenheitsverkehre ein grundsätzlicher Rahmen vorgegeben.
Basis für die kommunale Regelung ist das vom Bundestag am 16. April 2021 beschlossene Personenbeförderungsgesetz (PBefG), mit dem eine eigene Rechtsgrundlage für neue digitale Mobilitätsangebote geschaffen wurde. Für Leipzig wird diese ab sofort über zwei neue Verwaltungsrichtlinien des Ordnungsamtes und des Verkehrs- und Tiefbauamtes umgesetzt, welche auf der Mobilitätsstrategie 2030, dem Nahverkehrsplan und den umwelt- und klimapolitischen Zielen Leipzigs basieren.
„Der Umweltaspekt steht für mich an erster Stelle, daher ist es mir sehr wichtig, dass sich die Maßgaben zur Erfüllung der Vorgaben im Gelegenheitsverkehr nicht bis ins Jahr 2030 ziehen“, erläutert Leipzigs Umwelt- und Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal. „Die Stadt Leipzig steht für klimaneutrales Handeln und regelt somit eigenverantwortlich, dass ab sofort jedes zweite neu angeschaffte Fahrzeug im Gelegenheitsverkehr den Maßgaben des Elektromobilitätsgesetzes zu entsprechen hat. Ab dem Jahr 2025 muss dann jedes neu angeschaffte Fahrzeug die Kriterien erfüllen.“
Thomas Dienberg, Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau: „Eine weitere zentrale Zielstellung ist es, den ÖPNV durch die Gelegenheitsverkehre nicht zu schwächen und darauf hinzuwirken, dass diese das Mobilitätsangebot, insbesondere in den Stadtrandgebieten, sinnvoll erweitern sowie zu einer besseren Verknüpfung aller Verkehrsträger beitragen. Die Verwaltungsrichtlinien unterstützen somit unmittelbar die Zielerreichung der Mobilitätsstrategie 2030.“
Zum Schutz des ÖPNV sowie zur Unterbindung eines ruinösen Wettbewerbs unter den verschiedenen Gelegenheitsverkehren werden Mindestbeförderungsentgelte festgelegt: Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise bei einer Fahrstrecke von 5 Kilometern beim Mietwagenverkehr mit Fahrer aufgrund des höheren Serviceniveaus der Mindestpreis mit 19 Euro für eine Einzelperson 8 Euro über den für die erstbuchende Person geltenden 11 Euro des gebündelten Bedarfsverkehrs (bisher in Leipzig nur „Clever Shuttle“) liegt. Der bestehende Taxitarif bleibt davon unbeeinflusst.
Die Verwaltungsrichtlinien können auf www.leipzig.de über den Suchbegriff „Personenbeförderung“ im Bereich „Erteilung von Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und Kraftomnibussen“ unter „Rechtsgrundlagen“ eingesehen werden.
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