Die Berufsakademie Sachsen (BA) mit ihren sieben Studienakademien ist eine feste Größe im sächsischen Wissenschaftssystem. In diesen Tagen begeht die Institution ihr 30-jähriges Bestehen. Bei einem Festakt auf Schloss Wackerbarth in Radebeul wurde das Jubiläum jetzt gebührend gefeiert.

Zu den Gratulanten gehörte auch Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow. Er nutzte die Gelegenheit, die gute Entwicklung der Berufsakademie zu würdigen, aber auch, einen Ausblick auf die geplante Weiterentwicklung zur Dualen Hochschule zu geben.

Ziel ist, die Berufsakademie Sachsen in eine Duale Hochschule zu überführen und sie als zusätzliche und eigenständige Hochschulform in das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz zu integrieren. Die gesetzliche Verankerung ist nötig, damit die Berufsakademie als Duale Hochschule künftig rechtssicher agieren kann. Dafür muss das Hochschulfreiheitsgesetz umfassend angepasst werden. Geplant ist, die Gesetzesnovelle 2023 auf den Weg zu bringen, so dass die Berufsakademie Sachsen mit Beginn des Jahres 2025 zur Dualen Hochschule wird.

Das kommende Jahr soll genutzt werden, um in enger Abstimmung mit der Berufsakademie diese Gesetzesnovelle vorzubereiten. Das betrifft unter anderem Fragen zur inhaltlichen Profilierung der Studienangebote an den verschiedenen Standorten. Es geht aber auch darum, veränderte Personalbedarfe zu ermitteln und um Struktur und Zusammensetzung der Hochschulgremien. Ebenso müssen Mitwirkungsfragen und der Aufbau von Forschungsstrukturen diskutiert werden.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte: „Die Weiterentwicklung zur Dualen Hochschule muss inhaltlich gut vorbereitet sein und lässt sich nicht über Nacht realisieren. Für die Berufsakademie Sachsen bedeutet die Überführung in eine Duale Hochschule künftig deutlich mehr Sichtbarkeit, auch einen Imagegewinn und einen Ausgleich von Nachteilen im Wettbewerb mit den anderen Hochschulformen, nicht nur in Sachsen. Es bedeutet aber auch Verantwortung und eine neue Gremienstruktur. Von Seiten des Wissenschaftsministeriums werden wir die BA dabei eng begleiten und unterstützen.“

Hintergrund:

Mit der Gründung zunächst einzelner Studienakademien vor 30 Jahren wurde in Sachsen erstmals die duale Berufsausbildung mit Studiengängen kombiniert und damit eine berufsakademische Ausbildung etabliert. Die Ausbildungsinhalte sind dabei sehr eng an den Bedarfen von Unternehmen und Praxispartnern orientiert. Seit 1991 wurden mehr als 30.000 Studierende in den Akademien ausgebildet. Im Jahr 2017 wurden die Studienakademien mit einer Novelle des Sächsischen Berufsakademiegesetzes unter dem Dach der „Berufsakademie Sachsen“ als rechtsfähige Einrichtung zusammengeführt.

Die Weiterentwicklung der Berufsakademie zur Dualen Hochschule wurde als ein Ziel der laufenden Legislaturperiode im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD Ende 2019 vereinbart.

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