Die aktualisierten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die Zschopau oberhalb der Stadt Flöha bis Wolkenstein wurden am Mittwoch, 1. September 2021 von der Landestalsperrenverwaltung Sachsen an die Gemeinden Augustusburg, Gornau/Erzgebirge, Grünhainichen, Zschopau, Drebach, Großolberndorf sowie die Untere Wasserbehörde des Erzgebirgskreises und die Landesdirektion Sachsen übergeben.

Die Karten sollen demnächst im Umweltportal des Freistaates Sachsen veröffentlicht werden. Zu finden sind sie dann auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/hochwassergefahrenkarte. Dort können sich künftig Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden über ihre Betroffenheit bei Hochwasser informieren.

Die Karten geben zudem Auskunft über Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten. Sie ersetzen die Karten des Hochwasserschutzkonzeptes aus dem Jahr 2004. Zwischenzeitliche bauliche Veränderungen, aber auch neue hydrologische Kennwerte und weiterentwickelte Berechnungsmodelle sind in den aktualisierten Karten berücksichtigt.

In Hochwassergefahrenkarten wird die Gefährdung für Ortschaften bei unterschiedlichen Hochwasserszenarien aufgezeigt. Dabei werden Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten in den überschwemmten Bereichen angegeben. In den Risikokarten werden die Flächennutzung der überschwemmten Flächen und besonders gefährdete Objekte dargestellt.

Hintergrundinformation

Die Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten ist Bestandteil der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-richtlinie. Die Hochwasserschutzkonzepte, die der Freistaat Sachsen nach dem Augusthochwasser 2002 aufgestellt hatte, werden aktualisiert und zu Hintergrunddokumenten der Hochwasserrisikomanagementpläne der Elbe und der Oder weiterentwickelt.

Die Karten und die Hintergrunddokumente sind alle sechs Jahre zu überprüfen und wenn nötig zu aktualisieren. Dafür sind meist umfangreiche Gewässervermessungen sowie die Erstellung bzw. Fortschreibung von hydraulischen Modellen erforderlich. Für die Gewässer I. Ordnung und die Bundeswasserstraße Elbe investiert der Freistaat Sachsen derzeit dafür jährlich rund 4,5 Millionen Euro.

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