Zur Bekämpfung und Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest wurden die Regelungen zur Anzeigepflicht und Mitwirkung die Jägerschaft angepasst. Damit wird die bisher nur in den Landkreisen Görlitz und Bautzen geltende Untersuchungspflicht für alle gesund erlegten Wildschweine auch auf die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz – Osterzgebirge sowie auf die Landeshauptstadt Dresden ausgedehnt.
Die Aufwandsentschädigung dafür beträgt 50 Euro je Wildschwein unabhängig vom Geschlecht. Damit wurde auch die Aufwandsentschädigung für männliche Tiere in den Landkreisen Görlitz und Bautzen angehoben. Mit der Ausdehnung der Untersuchungspflicht soll frühzeitig eine Verbreitung des Virus über die bisherigen Restriktionszonen hinaus festgestellt werden.
Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügung vom 20. Oktober 2020 behalten ihre Gültigkeit. Demnach müssen im gesamten Freistaat alle tot aufgefundenen, verunfallten und mit Krankheitsanzeichen erlegten Wildschweine auf ASP untersucht werden. Gefundene Kadaver sind zu melden. Für die Mitwirkung bei der Bergung erhalten Jäger eine finanzielle Entschädigung, deren Höhe in der Allgemeinverfügung festgelegt ist.
Zudem sind in den Landkreisen Görlitz und Bautzen Aufbruch und die Schwarte von gesund erlegten Wildschweinen über den Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Sachsen unschädlich zu beseitigen. Diese Sonderregelungen für die Entsorgungen von Aufbruch und die Schwarte bleiben unverändert auf die Landkreise Görlitz und Bautzen beschränkt.
Aktuell gibt es in Sachsen 481 bestätigte ASP-Fälle. Das gefährdete Gebiet, in dem derzeit Wildschweine mit dem Virus gefunden werden, erstreckt sich aktuell auf große Teile des Landkreises Görlitz und die östlichen Gemeinden des Landkreises Bautzen.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über vom Schwein stammende Lebensmittel (Fleisch, Wurst) sowie über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.
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