Die von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben heute mit dem Bund eine Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe abgeschlossen.
Zuvor hat der Bundesrat in einer Sondersitzung mit den Stimmen Sachsens dem Aufbauhilfegesetz und der zugehörigen Verordnung zur Verteilung der Hilfsgelder zugestimmt, die Grundlage für die Verwaltungsvereinbarung ist. Die Vereinbarung konkretisiert die förderfähige Schadenshöhe und regelt Zuteilung, Verwendung und Bewilligung der Mittel durch die Länder.
Der Bevollmächtigte des Freistaates Sachsen beim Bund, Staatssekretär Conrad Clemens betont: „Der Wiederaufbau nach den Flutschäden in der Sächsischen Schweiz, in Bautzen, Görlitz, Mittelsachsen, im Erzgebirge und im Vogtland muss schnell vorangehen. Es war wichtig, dass Bundestag und Bundesrat die Aufbauhilfe im Eilverfahren beschlossen haben und wir die Vereinbarung heute direkt unterzeichnen konnten. So wie Sachsen bei seinen Hochwassern Solidarität erfahren hat, helfen jetzt erneut Bund und Länder gemeinsam.“
Der nationale Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes in Höhe von 30 Milliarden Euro dient der Finanzierung der Maßnahmen für den Wiederaufbau bei den betroffenen Privathaushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sowie der Infrastruktur in den geschädigten Regionen. Die Verteilung der Mittel erfolgt zunächst durch einen festen Schlüssel, basierend auf den ersten Schadenserhebungen der betroffenen Länder.
Danach entfallen auf Rheinland-Pfalz 54,53 Prozent, auf Nordrhein-Westfalen 43,99 Prozent, auf Bayern 1,00 Prozent und auf Sachsen 0,48 Prozent der für die Länderprogramme vorgesehenen Mittel des Fonds. Für Sachsen sind dies in Summe 144 Millionen Euro. An der Rückzahlung des Sondervermögens beteiligen sich die Länder, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten.
Für das Land Sachsen unterzeichnete der Bevollmächtigte des Freistaates Sachsen beim Bund, Staatssekretär Conrad Clemens die Verwaltungsvereinbarung in einer virtuellen Konferenz mit Vertretern der anderen betroffenen Länder und dem Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Werner Gatzer.
Mit der Verwaltungsvereinbarung besteht jetzt Klarheit über Umfang und Bedingungen der Bundeshilfen zur Beseitigung der Hochwasserschäden im Juli 2021. In einem nächsten Schritt wird der Freistaat Sachsen die sich aus der Verwaltungsvereinbarung ergebenden Regelungen in landesrechtliche Maßnahmen umsetzen, damit die Hilfsgelder schnell an die Betroffenen ausgezahlt werden können. Das Sächsische Kabinett hat in dieser Woche eine Interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, in der die Förderrichtlinie erarbeitet und zeitnah dem Kabinett zur Verabschiedung vorgelegt wird.
Keine Kommentare bisher