Zum Antrag „Schulstandort rechtsverbindlich sichern!“ von Fraktion Die Linke im Stadtrat zu Leipzig erklärt Sören Pellmann, Fraktionsvorsitzender: „Nach mehrfach durch die Stadt Leipzig geäußerter Auffassung wird zur Deckung des Schulbedarfs im Grundschulbezirk Süd der Neubau einer Grundschule auf dem hier in Rede stehenden und dafür geeigneten Grundstück benötigt.“
„Wir als Fraktion Die Linke beantragen daher, dass die Stadtverwaltung noch einmal auf den Grundstückseigentümer zugeht und ihm einen Kauf zum Verkehrswert oder langfristigen Erbbaupachtvertrag anbietet. Sollten diese Verhandlungen nicht zu einem Erfolg führen, bleibt der Stadt zur Sicherung der Interessen der Allgemeinheit als letztes Mittel nur eine verfassungskonforme Enteignung.
Insbesondere wenn sich private Akteure weigern einem öffentlichen Interesse nachzukommen, halte ich Enteignungen, welche übrigens immer entschädigt werden, für ein probates Mittel. Dies ist auch im Sächsischen Enteignungs- und Entschädigungsgesetz (SächsEntEG) geregelt. Dort sieht § 2 Nummer 1 Buchstabe c) SächsEntEG dazu als einen zulässigen Enteignungszweck ausdrücklich die Verwirklichung von Vorhaben vor, die u. a. Schulen schaffen oder ändern, sofern diese dem Wohl der Allgemeinheit dienen.
Enteignungen in diesem Sinne sind auch nicht außergewöhnlich. Allein seit 2017 wurden im CDU-geführten Sachsen über 130 Enteignungen für Straßenbau und Versorgungseinrichtungen vorgenommen. Wenn dies für wenig zukunftsorientierte Projekte wie den Straßenbau an der sächsischen Tagesordnung ist, dann muss dies erst recht für einen notwendigen Schulbau gelten.“
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