Seit August dieses Jahres kann der Bewohnerparkausweis für Leipzigs Bewohnerparkbereiche über Amt24 online beantragt werden. Durch den Online-Antragsassistenten fällt das handschriftliche Ausfüllen, Ausdrucken, das postalische oder elektronische Versenden von Anträgen oder die persönliche Vorsprache im Ordnungsamt Leipzig weg. Möglich sind das erstmalige Beantragen, Verlängern und das Ändern des dazugehörigen Kennzeichens sowie der Ersatz von Bewohnerparkausweisen.
Der Onlinedienst kann direkt über www.leipzig.de/bewohnerparken gestartet werden. Für den Antrag werden der Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion benötigt sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet mit der aktivierten AusweisApp2.0 bzw. ein USB-Kartenlesegerät, da die Antragstellung mittels elektronischer Identifikation (eID) erfolgt. Neben den Daten und Angaben zur Wohnanschrift innerhalb des Bewohnerparkbereiches werden auch Angaben zum Fahrzeughalter, zum Fahrzeug sowie zum Führerschein benötigt.
Auch die Besucherparkausweise können online unter https://amt24.sachsen.de/ beantragt werden. Für den Antrag werden die gleichen Voraussetzungen wie fürs Bewohnerparken sowie das Kfz-Kennzeichen des Gastes benötigt. Je nachdem, wer den Antrag stellt, ist zudem noch eine Personalausweiskopie des Gastes oder des Gastgebers sowie eine Bestätigung des Gastgebers erforderlich.
Die Stadt Leipzig setzt damit eine weitere Anforderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) um. Die Verwaltung arbeitet in diesem Bereich eng mit dem städtischen IT-Dienstleister Lecos GmbH sowie der Komm24 GmbH zusammen. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Die Stadt Leipzig setzt diese Vorgaben über das öffentliche Verwaltungsportal Amt24 des Freistaates Sachsen um und arbeitet hierbei eng mit anderen Kommunen und Landkreisen in Sachsen zusammen.
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