Das Bundesverfassungsgericht hat heute (5. August 2021) einen Beschluss über wichtige Fragen zum Rundfunkbeitrag veröffentlicht. Medienminister Oliver Schenk betont: „Mit seiner Entscheidung schafft das Bundesverfassungsgericht Klarheit über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“
„Sachsen hat zusammen mit 14 Ländern dem Staatsvertrag zur Anpassung des Rundfunkbeitrages im vergangenen Jahr zugestimmt. Insofern bestätigt der Beschluss auch die sächsische Position. Darüber hinaus enthält die Entscheidung wichtige Aussagen zur Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt. Der Beschluss weist damit den Weg zu einer umfassenden Auftrags- und Strukturreform der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die die Länder derzeit beraten.“
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind außerdem wichtige Weichenstellungen zur Rolle der Länder bei der staatsvertraglichen Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) zur Höhe des Rundfunkbeitrages verbunden: Die Länder können im gegenwärtigen System nur einvernehmlich von der Bedarfsfeststellung der KEF abweichen. Medienminister Schenk: „Alleingängen ist damit künftig ein Riegel vorgeschoben.“
Der Freistaat Sachsen hat im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme von 13 Ländern die Verfassungsbeschwerde der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF sowie des Deutschlandradios gegen die nicht erfolgte Zustimmung aus Sachsen-Anhalt zur staatsvertraglichen Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 auf 18,36 Euro zum 01.01.2021 unterstützt.
Der Rundfunkbeitrag stellt mit großem Abstand die Haupteinnahmequelle für öffentlich-rechtliche Sender dar und wird seit 2013 je Wohnung erhoben. Er beträgt 17,50 Euro pro Monat und hätte zum Jahreswechsel auf 18,36 Euro steigen sollen. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen.
Medienpolitik ist weitgehend Ländersache. Die Bundesländer legen in Staatsverträgen auf Basis der grundgesetzlichen Vorgaben Finanzierung, Struktur und gesellschaftlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest. Sie entscheiden damit über die Rahmenbedingungen der Tätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Keine Kommentare bisher