Die Sächsische Staatsregierung hat heute im Kabinett beschlossen, den vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erarbeiteten Entwurf des Sächsischen Transparenzgesetzes zur Anhörung von Verwaltung, Verbänden und Interessenvertretern freizugeben.
Mit dem Gesetz erhalten alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Veröffentlichung von Informationen wie zum Beispiel Regierungsbeschlüsse, Gesetzentwürfe, Gutachten, Studien, Berichte, Informationen über Zuwendungen sowie Beteiligungen des Freistaates. Die Verwaltung stellt die Informationen selbst auf einer dafür eingerichteten Plattform im Internet zur Verfügung. Außerdem wird ein Recht auf Bereitstellung dort nicht genannter Informationen auf Antrag verankert.
Demokratieministerin Katja Meier: „Mit dem Sächsischen Transparenzgesetz wollen wir einen Anspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Informationen über staatliches Handeln schaffen. Damit leiten wir einen Kulturwandel im Handeln der öffentlichen Verwaltung hin zu mehr Transparenz ein. Das Transparenzgesetz stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie und leistet einen Beitrag zu mehr Bürgerbeteiligung.“
Das Gesetz soll grundsätzlich für die Staatsregierung und für die gesamte Verwaltung des Freistaates gelten. Den Gemeinden und Landkreisen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Informationen auf der Transparenzplattform einzustellen. Hinzu kommen auch Teile der so genannten mittelbaren Staatsverwaltung wie beispielsweise Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Notarkammer, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer usw., soweit ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen wurden.
Der Gesetzentwurf verfolgt den Ansatz, möglichst weitgehend und umfassend Informationen bereitzustellen. Dies ist jedoch dann nicht möglich, wenn eine Veröffentlichung beispielsweise zu einer Gefährdung der Sicherheit führen würde oder etwa bei sensiblen Daten mit Personenbezug und bei Vergabeverfahren. Auch Gerichte müssen keine Informationen veröffentlichen, soweit sie rechtsprechend tätig sind.
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