BARMER-Versicherte können ab sofort Alltagsbeschwerden über eine Videosprechstunde ärztlich abklären lassen. In leichteren Fällen umfasst sie die ärztliche Diagnosestellung und Behandlung bis hin zur Ausstellung von Rezepten und Krankschreibungen.
„Die Videosprechstunde ersetzt keine umfangreiche ärztliche Untersuchung in einer Praxis. Sie kann Patientinnen und Patientinnen jedoch Wege und Wartezeiten ersparen und zugleich Arztpraxen entlasten“, sagt Dr. Fabian Magerl, Landesgeschäftsführer der BARMER Sachsen.
Teledoktor entscheidet, ob digitale Behandlung möglich ist oder nicht
Die Teledoktor-App funktioniert über eine validierte vorgeschaltete Symptomabfrage, die im Anschluss gezielt zu einem approbierten Arzt beziehungsweise einer approbierten Ärztin führt. Im direkten Kontakt werden dann die Beschwerden geschildert und auf Basis der Symptomatik entschieden, ob eine Behandlung online erfolgen kann. Ist dies nicht der Fall, hilft der Teledoktor bei der Suche nach einer geeigneten Praxis oder verweist auf einen ärztlichen Notdienst.
Corona-Pandemie hat Akzeptanz von Videosprechstunden erhöht
Mit der Teledoktor-App entspricht die BARMER den heutigen digitalen Möglichkeiten und den gestiegenen Ansprüchen der Versicherten an eine moderne Gesundheitsversorgung. „Während der Corona-Pandemie ist die Akzeptanz von Videosprechstunden sowohl bei Patientinnen und Patienten als auch bei Ärztinnen und Ärzten deutlich gestiegen“, sagt Dr. Magerl.
Im zweiten Halbjahr 2020 seien in Sachsen von mehr als 500 Arzt- und Psychotherapiepraxen allein mit der BARMER fast 2.500 Videosprechstunden abgerechnet worden, hochgerechnet auf alle gesetzlich Versicherten seien das insgesamt über 25.000 digitale Sprechstunden. Die Tendenz sei steigend. In den Jahren 2018 und 2019 rechneten lediglich zwei bis drei Praxen Videosprechstunden mit der BARMER ab.
Weitere Informationen zum Teledoktor unter: www.barmer.de/a006116
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