Die Neuauflage des Bornaer Lutherfestes, die für das Wochenende vom 27. bis 29. August geplant war, muss leider in das kommende Jahr verschoben werden. „Uns als Organisatoren ist diese Entscheidung so kurz vor dem Ziel besonders schwer gefallen.“
„Wir haben uns genauso wie die Bornaerinnen und Bornaer auf ein tolles Festwochenende gefreut, doch der aktuelle Trend in der Entwicklung der Corona-Neuinfektionen lässt uns keinen Spielraum. Mit Blick auf den uns vorliegenden Entwurf der nächsten Sächsischen Corona-Schutzverordnung ist ein Fest, wie wir es uns alle vorgestellt und gewünscht haben, nicht umzusetzen“, erklärt Oberbürgermeisterin Simone Luedtke.
„Dennoch bleiben wir optimistisch und blicken mit all unserem Enthusiasmus auf das Jahr 2022 – unser Bornaer Reformationsjubiläum. Denn exakt vor 500 Jahren, am 5. März 1522 verfasste Martin Luther in unserer Stadt seinen berühmt gewordenen Aschermittwochbrief im Haus des Bornaer Geleitsmannes Michael von der Straßen an seinen Landesherren und Beschützer, Friedrich der Weise. In diesem historisch bedeutsamen Dokument erläutert Luther detailliert seine Beweggründe, warum er sein sicheres Refugium, die Wartburg in Eisenach, verließ und sich auf den Weg nach Wittenberg begab.
Um dieses historische Jubiläum gebührend zu begehen, planen wir traditionell am letzten Augustwochenende (vom 26. bis 28. August 2022) das neue Bornaer Lutherfest. Dieses wollen wir dann mit den Bornaerinnen und Bornaern sowie zahlreichen Gästen aus nah und fern begehen.
In diesem Zusammenhang sind wir leider auch gezwungen den 9. Lutherlauf und die 8. Lutherwanderung in das nächste Jahr zu verschieben. Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich angemeldet haben, um Verständnis für diese Entscheidung. Doch die Gesundheit der Gäste unseres Lutherfestes sowie unserer Sportlerinnen und Sportler hat für uns oberste Priorität“, so die Oberbürgermeisterin weiter.
Alle bereits registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lutherlaufes und der Lutherwanderung werden persönlich über die Absage informiert. Gezahlte Startbeiträge können entweder auf das nächste Jahr übertragen werden oder sie werden zurückerstattet.
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