Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.

Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen, telefonisch oder online, arbeitslos zu melden.

Diese Regelung gilt bundesweit ab dem 1. September 2021. Über Änderungen, bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, wird rechtzeitig informiert.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich.

Für die Jobcenter gelten die jeweils örtlichen Regelungen.

Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung – aber nur für die Menschen, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden.

Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger mit neuem Personalausweis ist ab dem 01. Januar 2022 geplant.

Digitale Angebote bleiben

Viele weitere Anliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen.

Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?

Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird – melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.

Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen

Weitere Informationen finden Sie auf http://www.arbeitsagentur.de

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