Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag sagt die medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Antje Feiks: „Die Linksfraktion bekennt sich zu öffentlich-rechtlichen Medien – allerdings sehen wir dringenden Handlungsbedarf im Rahmen der Auftragsdebatte. Die Höhe des Beitrages hängt schließlich auch mit der Erwartungshaltung an die Anstalten zusammen.“

„Wir finden zum Beispiel, dass die Öffentlich-Rechtlichen sich nicht am Überbietungswettbewerb um überteuerte Sportrechte beteiligen müssen und die Vergütungen der Intendantinnen und Intendanten sowie der Talkmasterinnen und Talkmaster gedeckelt werden sollten. Sinnvoll fänden wir hingegen eine stärkere Kooperation der Anstalten sowie mehr Angebote und Bildung für Kinder und Jugendliche.

Das Verfassungsgericht hat bestätigt, dass den Anstalten eine bedarfsgerechte Finanzierung zusteht. Es gibt aus rechtlicher Perspektive zunächst keine Möglichkeit, die – am Ende moderate – Erhöhung zu vermeiden, die das Gericht vorläufig in Kraft gesetzt hat. Darauf darf sich aber niemand ausruhen: Die politisch Verantwortlichen müssen die notwendigen Debatten führen und die Anstalten müssen weiter daran arbeiten, Einsparmöglichkeiten und Synergieeffekte zu nutzen.

Es gibt durchaus Wege, um den Beitrag stabil zu halten oder ihn sogar zu senken. Die Kosten für Beitragsbefreiungen aus sozialen Gründen sollten nicht länger von den anderen Beitragszahlerinnen und -zahlern, sondern von der für die jeweilige Sozialleistung zuständigen Behörde getragen werden.

Mit einem staatsvertraglich verbrieften Recht auf kostenlose Kurzberichterstattung von allen Sportereignissen könnten die Rechtekosten für diese Übertragungen sinken. Klare gesetzliche Regelungen könnten die Sender zudem von den Kosten der Kabelnetzeinspeisung befreien. Organisatorische und redaktionelle Doppel- und Mehrfachstrukturen müssen abgebaut, regionale Vielfalt muss stärker berücksichtigt werden.

Medien, die unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen sachbezogen informieren, sind unerlässlich. Gäbe es keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, müsste er als Gegengewicht zu privatisierten Medien und Desinformations-Portalen erfunden werden.“

Es gibt 2 Kommentare

Zum großen Teil gebe ich hier den Linken recht.

Meiner Meinung nach müsste das ganze System umgearbeitet werden. Das Angebot der ÖR ist historisch nach dem Krieg entstanden, mit Gründen, die durchaus plausibel und auch – gerade – in der heutigen Zeit noch gültig und wichtig sind.
Es handelt sich hiermit um einen wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft, für die Demokratie und die freie Berichterstattung. Moralische Daseinsfürsorge sozusagen. Die Gesellschaft muss sich das “leisten”.
Und dabei ist es tatsächlich wurscht, ob nun 20 oder 50% dieses Angebot wirklich nutzen.
Finanziert werden muss das, klar. Aber nicht mit juristischen Winkelzügen a la “Beitrag”, der in Wirklichkeit eine Steuer mit festem Betrag darstellt.

1.
Geht das alle an. Man müsste diesen ungerechten umstrittenen Beitrag endlich abschaffen und sollte einen adäquaten Steuersatz dafür einführen. So ist sichergestellt, dass jeder nach seinen Möglichkeiten an unserer Gesellschaft mithelfen kann und muss. Dass ein Armutsgefährdeter den gleichen Beitrag zahlt wie ein Millionär ist ein Witz.

2.
Der Auftrag der ÖR muss dringend überarbeitet und an aktuelle Bedarfe angepasst, aber auch begrenzt werden! Strukturen für freie Berichterstattung sind gut!
Aber muss ich vielfache Strukturen bezahlen, die mehr verdienen als ein Bundeskanzler? Die für streitbare Inhalte und Herumgealbere Zehntausende Euros für Shows bekommen? Für Inhalte, welche für Millionen von Euro erkauft werden müssen und NICHT zur nachrichtlichen Daseinsfürsorge gehören? NEIN.!
Hier muss dringend reduziert und auf ein vernünftiges Maß festgelegt werden.

3.
Ferner ist es, wie Herr Haseloff feststellte, ein demokratisches Paradoxon, dass eine Landesregierung bei freier Abstimmung gegen Rundfunkrecht verstößt. Bundesjuristen, die ihr dafür bezahlt werdet, schafft Ordnung im Paragrafen-Dschungel!

Zuvörderst muss der Unfug abgeschafft werden, den Rundfunkbeitrag an das schiere Innehaben einer Wohnung zu knüpfen. Es handelt sich de facto um eine Wohnungssteuer.

“Solidarisch” heißt der Rundfunkbeitrag nur deswegen, weil sonst ein “Abo” des öffentlich-rechtlichen Rundfunks monatlich mindestens hundert Euro kosten würde. Von 100 Leuten konsumieren 20 den Rundfunk, die anderen 80 Nichtinteressierten zahlen mit (und das ist noch geschönt – der Abriss der Generation U60 ist schon lange ein Thema in der Medienpolitik).

Wenn die Linke schon jetzt etwas bewirken möchte, sollte sie als einzige soziale Partei sich dafür einsetzen, dass Geringverdiener per se sich befreien lassen können (per Einkommensaufstellung ähnlich wie beim Wohngeld). Dazu gibt es sogar ein Urteil des Bundesverfasszngsgerichts (BVerfG 1 BvR 665/10) das “komischerweise” bis heute nicht umgesetzt wird.

Entgegen verbreiteter Gerüchte wird man vom Rundfunkbeitrag nämlich nur aufgrund eines erfolgreichen(!) Drittbescheids (H4 oder ähnlichem) befreit. Oder man ist blind. Schwerbehinderung selbst zu 80% taugt jetzt nur noch für eine Ermäßigung.

Und im Hintergrund die verwaltungsrechtliche Umsetzung der Beitreibung der Rundfunkbeiträge ist ein wahrer Augiasstall… das kann man anderen Leuten nicht erzählen.

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