Sachsen hat gegenüber der EU erreicht, dass die Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung erweitert werden kann. Damit wird die Zuwendungshöhe je Tier im laufenden Jahr von 40 Euro auf 55 Euro erhöht. Die Förderung dient auch der Kompensation von dem Mehraufwand beim Schutz vor Wölfen, der nicht über die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ausgeglichen wird.
Ab dem 1.1.2022 kann der Freistaat zudem Schaf- oder Ziegenhaltung ab 37 Tieren je Betrieb unterstützen. Die EU hat diese Beihilfen jüngst anerkannt, sodass die Förderung nicht mehr durch die so genannte De-Minimis-Regel begrenzt wird.
Sachsens Agrarminister Wolfram Günther: „Wer Schafe oder Ziegen hält, trägt zum Erhalt wertvoller und vielfältiger Strukturen der sächsischen Kulturlandschaft bei. Gleichzeitig ist die Weidehaltung von Schafen und Ziegen eine besonders tiergerechte Haltung. Das unterstützen wir und deshalb haben wir uns gegenüber der EU für eine beihilferechtliche Genehmigung unserer erweiterten Förderung eingesetzt. Mit der novellierten Richtlinie betreten wir bundesweit betrachtet Neuland. Denn wir ermöglichen im Interesse der Tierhalter eine Prämie, die über die Grenze für die so genannte De-Minimis-Beihilfe hinausreicht. Und nicht zuletzt setzen wir den derzeitigen sächsischen Koalitionsvertrag um.“
Begünstigt sein können in diesem Jahr Schaf- und Ziegenhalter, welche über den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. September mindestens 50 Schafe und/oder Ziegen auf Grünlandflächen weiden lassen und die bis zum 31. März 2021 einen Förderantrag gestellt haben. Die Tiere mussten zum 1. Januar 2021 über neun Monate alt gewesen sein. Als Nachweis hierfür dient der Beitragsbescheid der Sächsischen Tierseuchenkasse des Jahres 2021. Ab 2022 sinkt die Untergrenze auf 37 Tiere.
Nähere Informationen zur Antragstellung, wichtige Hinweise zur Förderung sowie Antragsformulare finden Sie unter https://www.lsnq.de/SZH.
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