Der Freistaat Sachsen schließt mit dem Bund und den Ländern eine Vereinbarung über Finanzhilfen zur Verbesserung der Warninfrastruktur in den Ländern – kurz: „Sonderförderprogramm Sirenen“ – ab. Das hat das Kabinett am gestrigen Dienstag, dem 24. August beschlossen.
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Ein wichtiger Beschluss – vor allem im Hinblick auf die künftige Warnung unserer Bürgerinnen und Bürger auch im Katastrophenfall. Wir sollten jedes Warnmittel nutzen, das faktisch zur Verfügung steht, denn jede Warnung kann Menschenleben retten. Der Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung ist Voraussetzung, dass die Finanzmittel des Bundes zur Förderung der Installation von Sirenenanlagen und Sirenensteuerungsempfängern auch in Sachsen ankommen.“
Aus dem Förderprogramm (Gesamtvolumen: 88 Mio. Euro), welches gerade vom Bund erarbeitet wird, sollen Sachsen knapp 4,3 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Dabei werden sowohl die Beschaffung neuer Sirenen als auch die technische Ertüchtigung gefördert. Für die Montage neuer Sirenen auf einem Dach werden rund 10.000 Euro und für die Errichtung auf einem freistehenden Mast rund 17.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Ersatz oder die Ergänzung bestehender Sirenenansteuerungen wird mit 1.000 Euro unterstützt.
Der Freistaat wird die Finanzhilfen des Bundes dann an die kommunale Ebene weiterreichen. Denn verantwortlich für die Auswahl des jeweils konkret vor Ort geeigneten Warnmittels sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Über die sächsische Sireneninfrastruktur
Im Freistaat Sachsen gibt es derzeit rund 3.000 Sirenen. Nach dem Jahrhundert-Hochwasser 2002 stellte der Freistaat Sachsen den Kommunen 1,3 Mio. Euro zur Ertüchtigung der Sirenen bzw. zum Ausbau des Sirenennetzes an Gefährdungsschwerpunkten zur Verfügung. Dabei wurden in den Jahren 2004 bis 2006 über 400 neue Sirenen errichtet und etwa 600 neue Steuerungen installiert.
Die Förderung war bereits damals als Anschubfinanzierung gedacht, da für die Warnung der Bevölkerung – und damit auch für die Sirenen – die Landkreise und Kommunen zuständig sind. Sirenen erfüllen in Bezug auf die Warnung der Bevölkerung dabei eine Doppelfunktion: Zunächst dienen sie Zivilschutzzwecken, können aber auch zum Katastrophenschutz sowie für die Alarmierungen unterhalb der Katastrophenschwelle genutzt werden.
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