Im Chip des Personalausweises wird ein Lichtbild gespeichert. Bis Juli 2021 war die zusätzliche Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip freiwillig, ab August wird sie für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend. Nachdem der neue Personalausweis an den Antragsteller ausgehändigt ist, werden die Fingerabdrücke aus dem Personalausweisregister gelöscht.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung der Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel
• Polizeivollzugsbehörden,
• Zollverwaltung,
• Steuerfahndungsstellen der Länder und
• Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Diese Behörden dürfen das Lichtbild und die Fingerabdrücke aus dem Chip verwenden, um Identifizierungsverfahren technisch zu unterstützen und dadurch schneller durchzuführen. Damit können Betrugsversuche schneller erkannt werden. Lichtbild und Fingerabdrücke werden niemals ohne Kenntnis des Betroffenen aus dem Chip ausgelesen.
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