Das Landgericht Leipzig hat heute in einem von der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland angestrengten Verfahren entschieden, dass Verwahrentgelte für private Girokonten zulässig sind. Gegenstand der Klage war ein im Februar 2020 kurzzeitig eingeführtes Verwahrentgelt für neue Girokonten bezogen auf Guthaben oberhalb von 5.000 Euro (Freibetrag).
Das Gericht entschied, dass die konkrete Ausgestaltung des Verwahrentgelts durch die Sparkasse Vogtland korrekt erfolgt sei. Ein Sprecher der Sparkasse Vogtland sagte: „Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Finanzbranche. Es bestätigt die Rechtsposition der Sparkasse Vogtland. Wir werden nun in Ruhe über die weitere Vorgehensweise entscheiden.
Für jedes Kreditinstitut ist das wirtschaftliche Agieren in einem permanenten Negativzinsumfeld sehr herausfordernd. Die Sparkasse Vogtland hat die Verwahrentgelte eingeführt, um sich und ihre Kunden vor einem ungebremsten Liquiditätszufluss zu schützen. Das zwischenzeitlich im Februar 2020 eingeführte Verwahrentgelt der Sparkasse Vogtland war ganz bewusst nicht gegen die Kleinsparer gerichtet.
Wir hatten das Verwahrentgelt nur für neu abgeschlossene private Girokontoverträge vereinbart, soweit die Guthaben die Schwelle von 5.000 Euro überschreiten. Girokonten dienen der Zahlungs- und Rechnungsabwicklung sowie der täglichen Verfügbarkeit von Geld, nicht aber dem Sparen. Bei der Sparkasse Vogtland geführte Sparkonten waren nicht von der Erhebung des Verwahrentgeltes betroffen. Dies war auch nicht geplant.“
Verwahrentgelte weiter auf dem Vormarsch
Die Entwicklung zu Negativzinsen ist zuletzt immer weiter vorangeschritten. Laut einer aktuellen Erhebung des Vergleichsportals Verivox vom 07. Juli 2021 hat sich die Entwicklung 2021 weiter beschleunigt. Vervox wertet nach eigener Aussagen tagesaktuell die online zugänglichen Produktübersichten und Preisverzeichnisse von rund 1.300 Kreditinstituten aus. Demnach erheben gegenwärtig 367 Banken Negativzinsen für Privatkunden.
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