Das sächsische Kabinett hat am Dienstag (13.7.) einen Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben, mit dem die kommunale Zuständigkeit für die Erstellung von Lärmkarten in Teilen auf das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) übertragen wird.
Sachsens Umweltminister Günther: „Im Koalitionsvertrag haben wir festgeschrieben, dass wir Lärm wirksam reduzieren und die Kommunen dabei unterstützen wollen. Mit der Änderung bei der Lärmkartierung werden wir vor allem kleinere Gemeinden entlasten. Die Karten sind eine wesentliche Basis für den Schutz vor Lärm. Lärmschutz ist nötig, denn Lärm macht krank. Und gerade entlang stark befahrener Straßen betrifft Lärm häufig weniger privilegierte Menschen.“
Die Änderung ergibt sich aus dem sächsischen Koalitionsvertrag. Neugefasst wird das Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Für Hauptverkehrsstraßen von Gemeinden ohne eigene Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen soll das LfULG zuständig sein. Es erstellt zukünftig für diese Gemeinden die Lärmkarten, ohne dass sie sich daran finanziell beteiligen müssen. Die betreffenden Gemeinden werden aber an der Erstellung der Lärmkarten beteiligt und übermitteln dem Landesamt die für die Lärmkartierung erforderlichen Daten – soweit diese bei ihnen vorhanden sind.
In Ballungsräumen oder Gemeinden mit eigener Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen (Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau) ergeben sich in Verbindung mit anderen Aufgaben nutzbare Synergieeffekte. Diese Gemeinden haben bereits in der Vergangenheit selbständig Lärmkarten erstellt und sollen für deren Erstellung zuständig bleiben.
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