Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Wolfram Günther hat gestern zusammen mit Umweltministerin Anja Siegesmund aus Thüringen, dem brandenburgischen Umwelt- und Landwirtschaftsminister Axel Vogel sowie dem Landwirtschaftsstaatssekretär Sachsen-Anhalts, Ralf-Peter Weber, eine gemeinsame Wald-Erklärung unterzeichnet und auf einer Exkursion die Klimaschutzfunktion intakter Wälder unterstrichen.
Im Austausch mit Förstern im sächsischen Werdauer Wald ging es um den Zustand des Waldes und um Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung klimarobuster Wälder. Bei den kommenden Umwelt- und Agrarminister-Konferenzen im Herbst soll gemeinsam mit dem Bund ein Fahrplan für eine ökologische Waldprämie vereinbart werden, um schnellstmöglich Standards in Bundeswald- und Bundesjagdgesetz zu verankern und Förderinstrumente anzupassen.
Minister Wolfram Günther dazu: „Uns eint der politische Wille, auch in der Waldbewirtschaftung stärker auf Nachhaltigkeit zu setzen und den Waldumbau voranzubringen. Unser Ziel sind arten- und strukturreiche, leistungsfähige Wälder zu schaffen. Nur sie werden bei Hitze und Trockenheit Bestand haben und zugleich bei Starkregen Wasser in der Fläche zurückhalten können.
Dabei wollen wir auf die entsprechenden Erfahrungen in unseren Ländern aufbauen und uns austauschen. Schließlich haben wir in der Region die Klimakrise in den letzten Jahren besonders zu spüren bekommen. Darüber hinaus wollen wir die Ökosystemleistungen und die biologische Vielfalt in unseren Wäldern erhalten und fördern. Das sind wir kommenden Generationen schuldig.“
Die gemeinsame Erklärung für eine klimaschützende Waldpolitik der Zukunft „Waldkrise und Klimakrise – Zwei Seiten einer Medaille“ enthält u. a. folgende Punkte:
* Waldumbau: Eine zielgerichtete Förderung durch die EU, den Bund und die Länder innerhalb der vorhandenen Finanzierungsinstrumente wie der GAK muss entsprechend der Herausforderungen durch die Klimakrise weiterentwickelt und verstetigt werden. Waldbesitzer (alle Besitzarten), die ihrer Verantwortung für die Zukunft unserer Wälder in besonderer Weise gerecht werden, sind stärker zu unterstützen. Gezielte Waldumbaumaßnahmen müssen attraktiv gefördert werden. Alle finanziellen Förderangebote setzen effektive Anreize, Klimaschutz- und Ökosystemleistungen der Wälder über das gesetzliche Mindestmaß hinaus nachhaltig zu erhöhen.
* Waldschutz: Schäden durch Wildverbiss müssen durch eine effektive, tierschutzgerechte Jagd deutlich auf ein waldverträgliches Maß reduziert werden. Die jagdrechtlichen Vorschriften müssen daher noch stärker auf die notwendige nachhaltige Sicherung der Waldfunktionen ausgerichtet werden. Die Waldbrandvorsorge ist durch Waldumbau hin zu Misch- und Laubwäldern, die Anlage von Waldbrandschutzriegeln, die Waldbrandüberwachung mit moderner Technik sowie die Anlage von Löschwasserentnahmestellen und Waldbrandschutzwegen umzusetzen. Die Forschung zum Waldschutz mit biologischen Mitteln bzw. präventiven Bewirtschaftungsansätzen soll intensiviert werden.
* Wasserspeicherkapazität: Sie muss erhalten und erhöht werden, indem Niederschlag z. B. besser in Biomasse und Totholz auf den Flächen gespeichert wird. Sich aufbauende Abflusskonzentrationen (z.B. entlang von Wegen oder Geländeeinschnitten) müssen gemindert werden. Das Wasser kann z. B. in die Fläche abgeleitet oder gezielt in Tümpeln, Teichen und Weihern zurückgehalten werden. Der Waldboden ist befahrungs- und verdichtungsempfindlich. Bei der Waldpflege und Holzernte müssen die Maschinen daher bodenschonend eingesetzt werden, um die Böden nicht unnötig zu schädigen.
* Holznutzung: Die langfristige Nutzung von Holz und die stoffliche Substitution nicht regenerierbarer Ressourcen durch Holz leisten einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz sowie eine CO2-neutrale Wirtschaftsweise. Die vorrangige Bedarfsdeckung für Bau- und Möbelholz vor Energieholz, Zellstoff oder anderen kurzlebigen Verwendungen sollte angestrebt werden. Die Forschung auf diesem Gebiet, innovative Ideen für neue Produkte sowie ein verbessertes Design von holzbasierten Erzeugnissen (einfacheres Recycling und Wiederverwendung) sollten gezielt unterstützt werden.
Verbraucher müssen besser bei der Produktauswahl unterstützt werden, indem Informationen über den ökologischen Fußabdruck von Holzerzeugnissen im Vergleich zu Nicht-Holz-Alternativen bereitgestellt werden. Durch den Bundesrat soll darauf hingewirkt werden, dass verpflichtende Herstellerangaben zur CO2-Bilanz der Herstellung sowie der Herkunft der Grundstoffe insbesondere auf Vorprodukten, Baustoffe und Materialien eingeführt werden.
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