Heute wurden mit den vom Hochwasser betroffenen Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen: Der Bund beteiligt sich an der zügigen Umsetzung der Soforthilfemaßnahmen der Länder.
An den bewilligten Soforthilfen der Länder beteiligt sich der Bund in Höhe von zunächst bis zu 400 Millionen Euro. Ein Euro Landesmittel wird durch einen Euro Bundesmittel ergänzt. Eine Deckelung der Gesamtsumme ist nicht vorgesehen. Die notwendigen haushaltsrechtlichen Schritte werden unverzüglich eingeleitet.
Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat in einigen Regionen unseres Landes Schäden ungeahnten Ausmaßes und eine außergewöhnliche Notsituation verursacht. Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe sind in ihrer Existenz bedroht. Ihnen gilt die Solidarität und Unterstützung von Bund und Ländern bei den weiteren Anstrengungen zur Bewältigung der Flutkatastrophe.
Am 21. Juli 2021 hat die Bundesregierung beschlossen, sich hälftig an den Soforthilfen der betroffenen Länder zu beteiligen. Sie hat den Ländern zudem zugesichert, sich nach Abschätzung des Gesamtschadens auch am erforderlichen Wiederaufbau finanziell zu beteiligen und bundeseigene Infrastruktur zügig wiederherzustellen.
Die Fluthilfemaßnahmen werden im BMI und im BMF jeweils durch einen neu eingerichteten Stab Hochwasserhilfe Bund koordiniert.
Der unter gemeinsamer Federführung des BMI und BMF zur Koordinierung der Wiederaufbauhilfe des Bundes für die Hochwasserschäden 2021 eingerichtete Staatssekretärsausschuss kam am 27. Juli 2021 zu seiner ersten Sitzung zusammen.
Die Soforthilfen dienen der zügigen Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden, land- und forstwirtschaftlichen Produktionsmitteln, einschließlich der gewerblichen Wirtschaft, und der kommunalen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur vor Ort sowie der Überbrückung von Notlagen.
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