Angesichts der stark gestiegenen Zahl an Straftaten, nächtlicher Lärmemission und einer regelmäßigen Vermüllung rund um die Sachsenbrücke, haben die Stadt Leipzig und die Polizei gemeinsame Maßnahmen ergriffen, um die Situation vor Ort zu regulieren.
Neben Kontrollen durch den Stadtordnungsdienst und erhöhter Polizeipräsenz werden beispielsweise Verstärkeranlagen beschlagnahmt, wenn diese ohne gültige Sondernutzungserlaubnis betrieben werden. Die Stadt prüft darüber hinaus weitere präventive Schritte wie etwa einen Wechsel der Beleuchtungssituation vor Ort.
Heiko Rosenthal, Ordnungsbürgermeister: „Die Einsatzkräfte der Polizei und des Ordnungsamtes gehen derzeit mit großem Personalaufgebot gegen die Probleme im Zusammenhang mit nächtlichen Partys im Bereich der Sachsenbrücke vor. Wir beobachten die Situation sehr genau und prüfen derzeit eine Reihe von Maßnahmen, damit dieser Ort den verschiedenen berechtigen Interessen der Menschen wieder gerecht werden kann. Es ist nicht verhandelbar, dass die geltenden Regeln und Gesetze eingehalten werden müssen.“
Täglich bis in die späten Abendstunden hinein kontrolliert der Stadtordnungsdienst im Bereich der Sachsenbrücke und führt mit den dort Anwesenden sensibilisierende Gespräche um möglichen Ordnungsverstößen von vorneherein entgegenzuwirken. Ab dem späten Abend sind insbesondere am Wochenende verstärkt Kräfte der Polizei und des Außendienstes des Ordnungsamtes vor Ort, um konsequent durchzugreifen.
Grundsatz ist, dass Anlieger und Passanten nicht belästigt werden dürfen. Wer ordnungswidrig handelt, muss mit einer Anzeige rechnen. Das betrifft die illegale Müllentsorgung gleichermaßen wie das gemäß § 3 Abs. 3 PolVO untersagte Verrichten der Notdurft auf öffentlichen Straßen, in den öffentlichen Erholungs- und Grünanlagen und Gewässern.
Für die Darbietung von Straßenmusik mit einer Verstärkeranlage bedarf es zwingend einer Sondernutzungserlaubnis; falls diese nicht vorliegt, kann die Technik beschlagnahmt werden. Das Musizieren ist nur von 10 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 22 Uhr gestattet (§§ 12 und 13 PolVO). Außerdem gelten auch weiterhin die Schutzmaßnahmen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, insbesondere die Abstandsregelung.
Die Stadtverwaltung prüft derzeit, wie die Sachsenbrücke langfristig und ohne massive Polizeipräsenz als öffentlicher Ort mit all seinen Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung erhalten werden kann. Gleichzeitig muss unabhängig von der Tageszeit die Ordnung und Sicherheit um die Sachsenbrücke auf einem hohen Niveau gewährleistet sein. Diese Sicherheit wird für alle Menschen, die sich an diesem Ort aufhalten, unter anderem durch den in Party-Nächten verursachten Glasbruch beeinträchtigt. Abseits der asphaltierten Wege kann dieser oft nicht vollständig beräumt werden und stellt so auch tagsüber für Erholungssuchende, Sporttreibende und insbesondere für Kinder eine Verletzungsgefahr dar.
In diesem Zusammenhang prüft die Stadtverwaltung stetig, ob die Lage ein Glasverbringungsverbot rechtfertigt. Solche Eingriffe in die Handlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger sind an strenge rechtliche Bedingungen gebunden.
Als ein weiterer Schritt sind derzeit auch Veränderungen an der Lichtsituation im Bereich der Sachsenbrücke im Gespräch. Gegenwärtig ist der Bereich der Sachsenbrücke unbeleuchtet. Allgemein bekannt ist, dass Dunkelheit mitunter bewusst für Straftaten ausgenutzt wird. Aber auch hinsichtlich der Vermüllung und den davon ausgehenden Gefahren können positive Effekte durch eine bessere Ausleuchtung erwartet werden. Eine mögliche Umsetzung von Beleuchtungslösungen muss in jedem Fall sensibel auf die Natur und die charakteristischen Merkmale der denkmalgeschützten Sachsenbrücke abgestimmt werden.
Die Sachsenbrücke sowie der Clara-Zetkin-Park sind Teil eines Landschaftsschutzgebietes, das regelmäßig von sehr vielen Menschen zur Erholung und für geselliges Beisammensein aufgesucht wird. „Die kulturelle Qualität dieses Ortes soll uns und nachfolgenden Generationen noch lange erhalten bleiben“, sagt Ordnungsamtsleiter Helmut Loris.
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