Der Freistaat Sachsen unterstützt die Betroffenen der Hochwasserereignisse im Juli auch mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat dazu eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die steuerliche Erleichterungen für von der Hochwasserkatastrophe Betroffene, aber auch für Spender und Unterstützer vorsieht.

Finanzminister Hartmut Vorjohann: „Nach einer solchen Katastrophe sollen sich weder die betroffenen Bürgerinnen und Bürger noch die Unternehmen um ihre steuerlichen Pflichten sorgen müssen. Mit den steuerlichen Hochwasserhilfen leisten die sächsischen Finanzämter ihren Beitrag und nehmen ein Stück Last von den Schultern. Außerdem erleichtern wir das Verfahren für die vielen Menschen, die schnell und großzügig mit Spenden unterstützt haben.“

Die steuerlichen Hilfsmaßnahmen sehen insbesondere vor, den unmittelbar und nicht unerheblich Betroffenen fällige Steuern zinsfrei zu stunden, Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer anzupassen und auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten. Auch der Verlust von Buchführungsunterlagen durch das Hochwasser findet Berücksichtigung.

Daneben gibt es auch Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen. Bis zum 31. Oktober 2021 genügt unter anderem ein vereinfachter Spendennachweis für Zuwendungen, die zur Hilfe auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt wurden.

Einzelheiten ergeben sich aus der Verwaltungsvorschrift, die unter https://www.steuern.sachsen.de/aktuelles-und-presse-3961.html zu finden ist.

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen empfiehlt allen Betroffenen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen zeitnah mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.

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