Nach den aktuellen Beschlüssen ist die Einreise nach Polen mindestens bis Ende August 2021 mit einem aktuellen Testergebnis oder mit Genesenen- bzw. Impfnachweis möglich. Was vollständig Geimpfte am Grenzübergang vorzeigen sollten, erklärt Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Seit dem 1. Juli 2021 gilt ein EU-Impfzertifikat europaweit als Nachweis für den vollständigen Impfschutz. Das Zertifikat mit dem QR-Code bekommen die Interessierten kostenfrei von der Stelle, die die Impfung durchgeführt hat, oder bei einigen Apotheken. Auf diesem Blatt sind die Informationen zum aktuellen Impfstatus enthalten. Wer ein Smartphone hat, kann den QR-Code mit einer App scannen und den Nachweis als einen digitalen Impfpass in der Tasche mitführen.
Viele Verbraucher fragen sich, welche Form des Impfnachweises für die Reise am besten ist. „Das EU-Impfzertifikat eignet sich gut für den Urlaub in Polen, denn dort sind die Angaben auch auf Englisch erfasst“, erklärt Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg.
„Wer kein Smartphone hat, kann das Impfzertifikat auf Papier mitnehmen und bei der Kontrolle den dort abgedruckten QR-Code vorzeigen. Diejenigen, die die digitale Variante bevorzugen, sollten das ausgedruckte Zertifikat trotzdem aufbewahren. Es kann immer passieren, dass der Handy-Akku seinen Geist aufgibt, man das Smartphone verliert oder wechseln muss. In diesem Fall muss man wieder zum Papierstück greifen“, so Guzenda.
Wer kein EU-Zertifikat besitzt, kann für die Reise nach Polen sein gelbes Impfheft mit den eingetragenen Corona-Impfungen mitnehmen. Wichtig ist, dass es sich dabei um eine internationale mehrsprachige Fassung handelt.
Übrigens, bei vollständig geimpften oder negativ getesteten Erwachsenen dürfen Kinder bis 12 Jahre ohne Weiteres mitfahren. Ältere, nicht geimpfte Kinder brauchen selbst einen aktuellen Negativtest.
Weitere Informationen zum digitalen Impfpass finden Interessierte hier: CovPass: So funktioniert der deutsche digitale Impfnachweis | Verbraucherzentrale Brandenburg (verbraucherzentrale-brandenburg.de)
Fragen zum grenzüberschreitenden Einkauf beantwortet das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum derzeit telefonisch:
Beratungstermine können Verbraucher:innen unter 0331-98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbaren.
Aktuelle Informationen zu Verbraucherfragen rund um Corona hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
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