Am 30. Juni 2021 haben das Sächsische Oberbergamt (OBA) und die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) die 2018 abgeschlossene Vorsorgevereinbarung für die Tagebaue Nochten und Reichwalde an den bundesrechtlichen Kohleausstieg angepasst.

„Mit der jetzt erfolgten vertraglichen Änderung setzen wir die Folgen des gesetzlichen Kohleausstiegs für die Absicherung der Wiedernutzbarmachung in den sächsischen LEAG-Tagebauen um“, erklärt Oberberghauptmann Prof. Dr. Bernhard Cramer. „Die frühere Beendigung des Braunkohlenbergbaus in der Lausitz kann damit ohne zusätzliche Risiken für eine ordnungsgemäße Einstellung und Finanzierung langfristig abgesichert werden“.

Der nun geänderte Vertrag enthält neben der Berücksichtigung von Entschädigungszahlungen des Bundes im Ansparplan weitere Sicherungsinstrumente, die den Risiken der Beendigung der Kohlegewinnung entgegenwirken. Die durch den vorzeitigen Einstellungstermin im Jahr 2038 hervorgerufenen höheren Tagebaufolgekosten werden in voller Höhe bereits in den Jahren 2021 bis 2024 durch LEAG eingezahlt.

Die restlichen Zahlungen in den Jahren 2025 bis 2039 werden durch den Bund als Entschädigungen für den Kohleausstieg geleistet. Neben dem Aufbau des Zweckvermögens in der Vorsorgegesellschaft werden 10 % der bundesrechtlichen Entschädigungen ab 2025 in ein eigenständiges Treuhandkonto gezahlt, das restriktiven Anlagegrundsätzen unterliegt.

Zur Absicherung zukünftiger Änderungen der Vorsorgevereinbarung bei geänderten Randbedingungen sieht die Vereinbarung die Möglichkeit vor, weitere Sicherheiten zu verlangen oder durch das OBA festzusetzen. Für langandauernde Nachsorgeverpflichtungen wird schließlich ein Mindestumfang des Zweckvermögens festgelegt, der bis zum Ende der Bergaufsicht unabhängig von der Erbringung der einzelnen Wiedernutzbarmachungsleistungen erhalten bleiben muss. Die Wertentwicklung des Zweckvermögens und Änderungen der Wiedernutzbarmachungskosten werden dabei durch ein begleitendes Monitoringverfahren beim OBA überprüft.

Hintergrund:

Die Absicherung der bergbaulichen Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen der LEAG für die sächsischen Tagebaue Nochten und Reichwalde ist in einer Vorsorgevereinbarung zwischen OBA und LEAG geregelt. Diese enthält die Verpflichtung des Bergbauunternehmers zum Aufbau eines insolvenzsicheren Zweckvermögens in einer Vorsorgegesellschaft, das sämtliche Kosten der Wiedernutzbarmachung der Tagebaue nach der Stilllegung absichern soll. Durch den bundesrechtlichen Kohleausstieg wird die Braunkohlegewinnung in beiden Tagebauen vorzeitig bis spätestens 2038 eingestellt.

Das Kohleausstiegsgesetz und ein weiterer öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Bund und den Anlagenbetreibern legen fest, dass die Entschädigungen der LEAG für den Kohleausstieg vollständig in die Zweckgesellschaften in Brandenburg und Sachsen zu zahlen sind und die bestehenden Vorsorgevereinbarungen an die Kohleausstiegsregelungen anzupassen sind.

Empfohlen auf LZ

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar