Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther hat dem Weinbauverband Sachsen am Freitag (9.7.) die Urkunde für die Anerkennung der 2020 gegründeten Schutzgemeinschaft Sachsen übergeben. Die Übergabe fand auf dem ökologischen Weingut Hoflößnitz in Radebeul statt.
Als Schutzgemeinschaft können die sächsischen Winzerinnen und Winzer die geschützte Ursprungsbezeichnung „g. U. Sachsen“ sowie die geschützte geografische Angabe „g. g. A. Sächsischer Landwein“ künftig selbst verwalten und Sachsen als Herkunftsland für Qualitätsweine profilieren.
Landwirtschaftsminister Günther: „Sächsischer Wein kann künftig anders und leichter wiedererkennbar gekennzeichnet werden. Deutschland, Sachsen und der sächsische Weinbauverband gehen den Weg, den Weinkäuferinnen und -käufer von den Weinflaschen aus Frankreich, Spanien oder Italien kennen, auf denen das Herkunftsgebiet ausgewiesen ist.
Sächsische Qualitätsweine können so über die Grenzen des Bundeslandes hinaus noch bekannter und zu einer festen Größe in der deutschen und internationalen Weinlandschaft werden. Ich wünsche den Winzerinnen und Winzern eine erfolgreiche Saison, hohe Erträge, eine gute Lese, hervorragende Qualitäten und besten Absatz ihrer Weine. Sächsischer Wein ist ein wichtiger Baustein für mein Ziel, regionale Wertschöpfungsketten zu stärken und auszubauen.“
Felix Hößelbarth, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Weinbauverband Sachsen und Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Sachsen: „Mit der Gründung der Schutzgemeinschaft im November 2020 und der heutigen Anerkennung durch den Freistaat setzen wir hier in Sachsen die Novellierung des Deutschen Weingesetzes um. Es war uns dabei ein wichtiges Anliegen, aus dem Weinbauverband Sachsen heraus eine Schutzgemeinschaft für das Anbaugebiet Sachsen zu gründen, um die ›Herkunft Sachsen‹ eigenständig zu profilieren und als sächsische Weinbranche eigenständig Verantwortung mit zu übernehmen. Mit der heutigen Übergabe der Anerkennungsurkunde wurde der erste wichtige und grundlegende Schritt dafür erfolgreich abgeschlossen.“
Hintergrund:
Mit dem Anfang 2021 in Kraft getretenen novellierten Weingesetz und der neuen Weinordnung wird das bestehende Weinbezeichnungsrecht bis 2026 von einem zucker- beziehungsweise reifebasierten System in ein herkunftsbasiertes System überführt. Gemäß dem Gesetz müssen die Schutzgemeinschaften in den Weinbau treibenden Bundesländern zunächst durch die Landesbehörden anerkannt werden. In Sachsen erfolgte hierfür eine Änderung der Sächsischen Weinrechtsdurchführungsverordnung (SächsWeinRDVO), die im Januar 2021 in Kraft trat.
Das Weingut Hoflößnitz wurde im Jahr 1401 gegründet und ist eines der ältesten Weingüter in Sachsen. Auf rund 13,5 Hektar Fläche betreibt die Weingut Hoflößnitz GmbH heute ökologischen Weinbau für Weißwein und Rotwein, wobei der Anteil des Weißweins überwiegt. Dabei werden auf ungefähr der Hälfte der Betriebsfläche pilzwiderstandsfähige Rebsorten (Piwis) angebaut, die einen ca. 75 Prozent geringeren Pflanzenschutzaufwand benötigen.
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