Für die sächsischen Staatsanwaltschaften sind eine weitere Amtsanwältin und ein weiterer Amtsanwalt ernannt worden. Hierzu überreichte Generalstaatsanwalt Hans Strobl einer Rechtspflegerin und einem Rechtspfleger am heutigen Tag, den 21. Juli 2021, die Ernennungsurkunden.
Die Amtsanwältin wird ab dem 1. August 2021 erstmals bei der Staatsanwaltschaft Görlitz eingesetzt. Der Amtsanwalt wird ab diesem Zeitpunkt seine Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Dresden aufnehmen.
Amtsanwältinnen und Amtsanwälte können mit den Aufgaben eines Staatsanwalts betraut werden und bearbeiten Ermittlungsverfahren der leichten bis mittleren Kriminalität. Seit einer Gesetzesänderung, die den Einsatz auch in Sachsen ermöglicht, sind insgesamt sieben Amtsanwälte und Amtsanwältinnen durch Herrn Generalstaatsanwalt ernannt worden. Erstmalig geschah dies mit Wirkung zum 1. April 2019.
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