Die Stadt Leipzig fördert auch 2022 gemeinnützige sowie künstlerische und kulturelle Einrichtungen und Projekte in freier Trägerschaft, die öffentlich zugänglich sind. Die Anträge müssen bis zum 30. September 2021 im Kulturamt vorliegen.

In 2022 stehen zur Förderung der freien Kunst und Kultur rund 10,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon fließen etwa 80 Prozent in die institutionelle Förderung, die im Schwerpunkt dem Erhalt und der Stärkung der Infrastruktur der freien Kunst und Kultur in Leipzig dient. Die anderen rund 20 Prozent werden beispielsweise für die Förderung von Projekten eingesetzt.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie liegt der Fokus der Förderung im Jahr 2022 auf dem Erhalt der Infrastruktur und der Vielfalt der freien Kunst und Kultur in Leipzig, auf der Sicherung der Qualität der Kunst- und Kulturangebote und auf deren Wirkung in die Stadtgesellschaft hinein.

Alle Informationen sowie die Antragsformulare können unter www.leipzig.de/kulturfoerderung abgerufen werden.

Institutionelle Förderung

Mit der institutionellen Förderung sollen die Einrichtungen in die Lage versetzt werden, ihr künstlerisches und kulturelles Angebot behutsam wieder auszubauen und zugleich konzeptionell sowie strukturell an einem Weg aus der Corona-Krise zu arbeiten. Hierzu zählen beispielsweise die Fortsetzung der Digitalisierung sowie die Weiterentwicklung bei relevanten Zukunftsthemen, die Bindung und Rückgewinnung von Fachpersonal und Ehrenamtlichen sowie Maßnahmen zur Rückgewinnung und Bindung des Publikums.

Projektförderung

Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Kulturelle Bildung, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Stadtgeschichte sowie Vorhaben mit interdisziplinärem Charakter unterstützt werden.

Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie stehen insbesondere kulturelle und künstlerische Projekte im Förderfokus, die gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und Brücken schlagen, Dialog herstellen und Gruppen miteinander in Austausch bringen, die sich im Alltag nicht (mehr) begegnen bzw. nicht miteinander sprechen.

Auch sind Projekte gefragt, die sich an Gruppen wenden, die in besonderer Weise von der Pandemie betroffen sind (Kinder und Jugendliche, sozial benachteiligte Gruppen, Senioren/-innen, Risikogruppen), die niedrigschwellig angelegt sind und Vermittlungs- und/oder Beteiligungsangebote einschließen, die als Kooperationsprojekte zwischen verschiedenen Trägern angelegt sind oder Kooperationen zwischen freien Trägern und Initiativen/Vereinen herstellen, die in den Stadt- und Ortsteilen am Rand von Leipzig aktiv sind.

Während der Pandemiezeit sind eine Reihe von neuen Projekten und Produktionen entstanden, die bislang nicht oder kaum öffentlich präsentiert werden konnten, deshalb sollen in den künstlerischen Bereichen verstärkt Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderungen ermöglicht werden. Den besonders von der Pandemie betroffenen Nachwuchskünstlern/-innen soll über die Debütförderung die Möglichkeit gegeben werden, ein erstes eigenes Projekt umzusetzen und auf diesem Wege öffentlich sichtbar zu werden.

Außerdem sollen über die Konzeptionsförderung (zwei Förderungen) und das Pilotprogramm „Im Dreiklang für Leipzig“ (eine Förderung) Netzwerk- und Strukturprojekte, die mit der Pandemie weiter an Bedeutung gewonnen haben, ermöglicht werden. Digitale und hybride Projektformate sollen auch weiterhin gefördert werden.

Pilotprogramm „Im Dreiklang für Leipzig“

Das Pilotprogramm richtet sich an eine freie Künstlergruppe, die projektgebunden eine zweijährige Kooperation mit einer freien, institutionell geförderten Einrichtung und einer städtischen Kunst- und Kultureinrichtung eingeht.

In dieser Dreierkonstellation soll im Förderzeitraum unter der künstlerischen Federführung der freien Gruppe pro Jahr ein gemeinsames Projekt entwickelt und umgesetzt werden. Dafür erhält die freie Gruppe eine Förderung von jährlich 30.000 Euro. Die anderen beiden Partner müssen mindestens 5.000 Euro und die Infrastruktur ihrer Häuser in die Kooperation einbringen.

Förderung investiver Maßnahmen

Zusätzlich können bis zum 15. November 2021 Anträge auf die Förderung investiver Maßnahmen, wie zum Beispiel Investitionen in Technik, Mobiliar sowie Bau-, Um-, oder Ausbaumaßnahmen, die im Jahr 2022 umgesetzt werden sollen, an das Kulturamt gesendet werden.

Beratung durch Kulturamt

Im Vorfeld der Antragsstellung besteht die Möglichkeit, sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kulturamts beraten zu lassen. Eine Beratung wird insbesondere dann empfohlen, wenn zum ersten Mal ein Antrag auf Förderung gestellt werden soll. Außerdem kann die Anleitung zur Antragsstellung genutzt werden.

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