Die Sanierung und der Ersatzneubau von Kanälen der zentralen Abwasseranlagen werden nicht mehr vom Freistaat gefördert. Das Umweltministerium hatte die Zuschüsse mit Erlass vom 7. Mai 2021 überraschend gestrichen. Daran gab es große Kritik von den betroffenen Gemeinden und Zweckverbänden.
Wenn für die Unterhaltung der Abwasserkanal-Netze kein Landesgeld mehr fließt, müssen diese Kosten anderweitig gedeckt werden – von den Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Um höhere Gebühren zu vermeiden, fordert die Linksfraktion in einem neuen Antrag die Staatregierung dazu auf, den Förderstopp aufzuheben (Drucksache 7/7218).
Dazu sagt Antje Feiks, Sprecherin der Linksfraktion für den ländlichen Raum:
„Es ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen, Schmutz- und Niederschlagswasser über öffentliche Kanalsysteme abzuleiten und es in kommunalen Kläranlagen aufzubereiten. Dazu müssen die Gemeinden und Abwasserzweckverbände die Funktionstüchtigkeit ihrer abwassertechnischen Anlagen gewährleisten. Bisher hat sie der Freistaat mit Fördermitteln dabei unterstützt.
Abwasserbehandlung ist schließlich eine herausragende Aufgabe, die nicht nur die Versorgung mit sauberem Trinkwasser sicherstellt, sondern auch Gewässer und Lebensräume vor umweltschädlichen Einflüssen schützt. Dazu sind leistungsfähige, moderne Anlagen nötig, die seuchenhygienischen Anforderungen gerecht werden und auch Extremwetterereignissen widerstehen.
Den Gemeinden, Verwaltungsverbänden und Zweckverbänden wird somit eine enorme Verantwortung übergestülpt. Mit seinem Förderstopp stellt der Freistaat die Kommunen vor eine schier unlösbare Belastungsprobe. Das ist nicht hinnehmbar, zumal die sächsische CDU mit ihrer sogenannten Abwassertechnischen Grundsatzplanung eine Politik des möglichst flächendeckenden Anschlusses der Haushalte an zumeist überdimensionierte Abwasseranlagen in möglichst großen Zweckverbänden verfolgte.
Sie ist also schon jetzt für überbordende Abwasserbeiträge und hohe Abwassergebühren verantwortlich. Wir fordern die Staatsregierung auf, den Leuten im ländlichen Raum nicht erneut die hohen Folgekosten staatlicher Fehlentscheidungen aufzubürden. Wer einen sozialen Staat will, lässt nicht die Bürgerinnen und Bürger die Zeche zahlen.“
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