Die Brexit-Übergangsphase für die Fahrerlaubnis aus Großbritannien ist mit dem 30. Juni abgelaufen. Wer noch einen britischen Führerschein besitzt und dauerhaft in Deutschland lebt, sollte diesen schnellstmöglich umtauschen. Seit dem 1. Juli 2021 wird die deutsche Fahrerlaubnis benötigt, um ein Kraftfahrzeug führen zu können. Termine gibt es über die Seite www.leipzig.de/fahrerlaubnis.
Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Straftat, welche gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Die Übergangsphase, in der auf Inhaberinnen und Inhaber einer britischen Fahrerlaubnis das EU-Recht angewendet werden konnte, endete mit Ablauf des 31. Dezember 2020.
Noch sechs Monate durften die Kraftfahrzeuge im Umfang Ihrer Berechtigungen geführt werden. Die Bundesregierung führt derzeit Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über eine gegenseitige prüfungsfreie Umschreibung von Fahrerlaubnissen.
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) berechtigt die Fahrerlaubnisbehörden dank einer Vorgriffsregel auf die geplante Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), eine prüfungsfreie Umschreibung durchzuführen. Demnach ist die Fahrerlaubnisbehörde dazu angehalten, auf die theoretische und praktische Prüfung bei der Umschreibung von Fahrerlaubnissen zu verzichten.
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