Überbrückungshilfe III des Bundes: Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) hat im Auftrag des Bundes bislang 330 Millionen Euro an Überbrückungshilfe III an die sächsischen Antragsteller ausgezahlt. Dazu kommen – speziell für Soloselbstständige – rund 67,2 Millionen Euro an „Neustarthilfe“, für die bis jetzt 11.572 Anträge gestellt worden sind. S
eit dem 17. März kann die SAB die Anträge auf Überbrückungshilfe III bearbeiten und vollständig auszahlen. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endet am 31. August 2021. Sachsenweit haben seit Mitte Februar Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler knapp 9.700 Anträge auf Überbrückungshilfe III gestellt.
November- und Dezemberhilfe des Bundes
Die Frist für Neuanträge ist Ende April abgelaufen. 17.745 Unternehmen haben nach Beantragung auf Novemberhilfe von der SAB ihr Geld bekommen, davon 5.923 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Die Auszahlungen summieren sich auf 214,1 Millionen Euro. 381 Anträge wurden abgelehnt; 201 befinden sich noch in Prüfung.
Für die Dezemberhilfe haben 17.727 Unternehmen ihre Auszahlung erhalten, davon 5.604 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Die Höhe der Auszahlungen beträgt 254,9 Millionen Euro. 1.037 Anträge wurden abgelehnt; 241 befinden sich noch in Prüfung.
Corona-Härtefallhilfen
Am 18. Mai sind bundesweit gleichzeitig die Härtefallhilfen gestartet. Das Programm zielt auf Unternehmen und Selbstständige, die aus den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen des Bundes ausgeschlossen und durch die Krise in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind. Anträge können ausschließlich durch prüfende Dritte, d. h. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte, gestellt werden. In Sachsen ist die SAB mit dem Programmvollzug betraut.
Bis zum 4. Juni 2021 lagen der SAB vier Anträge zu Härtefallhilfen vor.
Keine Kommentare bisher