Zum 1. Juli wird aus dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK Sachsen e.V.) der Medizinische Dienst Sachsen (MD Sachsen), künftig eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der MD wird beispielsweise immer dann aktiv, wenn es um den Grad der persönlichen Pflegebedürftigkeit geht, die Qualität einer Pflegeeinrichtung oder eines Pflegedienstes geprüft wird, ein Behandlungsfehler vermutet wird sowie wenn eine Krankenkasse Unklarheiten bei Krankenhausrechnungen sieht.

In der Folge der Reform der Medizinischen Dienste erhalten die Verwaltungsräte eine neue Struktur. Erstmals sind 5 Patientenvertreterinnen und –vertreter in dem 23 Personen umfassenden Selbstverwaltungsorgan zugelassen. Die 16 Vertreterinnen und Vertreter aus den Reihen der Krankenkassen dürfen dort nicht hauptamtlich beschäftigt sein.

Beide Faktoren unterstreichen die erwünschte Unabhängigkeit dieses wichtigen Gremiums von den Krankenkassen. Ergänzt wird der Verwaltungsrat durch 2 Mitglieder ohne Stimmrecht auf Vorschlag der Landesärztekammer und der Verbände der Pflegeberufe in Sachsen. Auch ist nun die paritätische Sitzverteilung von Frauen und Männern eingeführt worden.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Ich danke den Ehrenamtlichen, die sich in diesem wichtigen Gremium neu engagieren und dadurch mit dafür sorgen, dass Betroffene eine Behandlung, Therapie oder Pflege erhalten, die dem medizinisch-technischen Fortschritt entspricht. Mit der neuen Organisationsform erreichen wir in diesem sensiblen und wichtigen Bereich mehr Transparenz sowie mehr Unabhängigkeit.“

Hintergrund:

Der Medizinische Dienst wird mit dem „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz), das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, gestärkt und unabhängig von den Krankenkassen organisiert. Alle MDK und der MDS werden im Jahr 2021 einheitlich in Körperschaften öffentlichen Rechts umgewandelt.

Die MDK werden auf Landesebene nicht mehr als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert. Ziel des Gesetzes ist es, die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes zu stärken und die Transparenz über die Beratungs- und Begutachtungsaufgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen.

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