Sächsische Hochschulen können die Entwicklung von digitalen Lehrformaten weiter vorantreiben. An der ersten Ausschreibung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre haben sich 13 sächsische Hochschulen und die Berufsakademie Sachsen mit fünf Einzelanträgen sowie der Beteiligung an drei Verbundanträgen erfolgreich beteiligt.

Das Ziel ist, mit den Fördermitteln die Hochschullehre durch Digitalisierung weiter zu stärken. Insgesamt sollen nun knapp 17,5 Millionen Euro dafür eingesetzt werden. Derzeit werden die eingereichten Finanzierungspläne zu den einzelnen Vorhaben geprüft. Ist diese Phase abgeschlossen, können die Hochschulen mit der Umsetzung beginnen.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: „Die Einschränkungen während der Corona-Pandemie haben der Digitalisierung auch an den Hochschulen einen kräftigen Schub gegeben. Die Anstrengungen um einen verstärkten und zielgerichteten Einsatz digitaler Medien in der Lehre indes sind schon lange sichtbar und auch der Koalitionsvertrag sieht eine Reihe entsprechender Maßnahmen vor.

Uns ist wichtig, die notwendige Digitalisierung nicht um ihrer selbst willen voranzutreiben, sondern ihr immer eine sinnvolle Richtung zu geben: Sie soll die Lehre nicht nur effektiver und flexibler, sondern zudem besser zugänglich für Menschen mit Einschränkungen machen, der Familienfreundlichkeit und Chancengleichheit dienen.

Ich freue mich über den Erfolg so vieler Einreichungen beim Förderprogramm der Stiftung Innovation in der Hochschullehre. Er beweist das große Interesse und Engagement der Lehrenden für erfolgreiche digitale Elemente in der Lehre und bestätigt die Qualität ihrer Anträge.“

Erfolgreiche Einzelanträge aus Sachsen:

Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden für das Projekt „Musikalische Lehre digital“

Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK) für das Projekt „Feedback-basiertes E-Assessment in Mathematik, Informatik und Ingenieurwissenschaften“

Technische Universität Bergakademie Freiberg (TU BAF) für das Projekt „Entwicklung innovativer Lehr- und Lernumgebungen an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg im Rahmen der Virtuellen Fakultät“

Technische Universität Dresden für das Projekt „virTUos – Virtuelles Lehren und Lernen an der TU Dresden im Open Source-Kontext“

Evangelische Hochschule Dresden (EHS) mit einem Einzelantrag für das Projekt „Beziehungsarbeit im digitalen Raum – reflexive Professionalität durch ein Konzept für digitale Lehre (KdL) fördern“

Erfolgreiche Verbundanträge mit sächsischer Beteiligung:

Das Hochschuldidaktische Zentrum Sachsen hat über die Universität Leipzig für das Verbundprojekt »Digitalisierung in Disziplinen Partizipativ Umsetzen: Competencies Connected« zusammen mit der TU Dresden, der TU Chemnitz, der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, der Hochschule Mittweida, der Westsächsischen Hochschule Zwickau, der Hochschule Zittau/Görlitz, der HTWK Leipzig, der EHS Dresden, der Hochschule für Bildende Künste Dresden und der Berufsakademie Sachsen

Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden und die Hochschule für Musik und Theater Leipzig als Mitantragsteller eines Verbundantrags „Netzwerk der Musikhochschulen 4.0“, eingereicht von der Hochschule für Musik Detmold

Technische Universität Bergakademie Freiberg für das Projekt „Flexibel kombinierbare Cross-Reality Labore in der Hochschullehre: zukunftsfähige Kompetenzentwicklung für ein Lernen und Arbeiten 4.0“ im Verbund mit der Technischen Universität Dortmund, der Technischen Universität Ilmenau und der NORDAKADEMIE gAG – Hochschule der Wirtschaft

Hintergrund:

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre wurde gegründet, um dauerhaft Qualität und Innovationen in Studium und Lehre zu fördern. Grundlage ist eine Vereinbarung von Bund und Ländern im Juni 2019: Für die kontinuierliche Förderung von Innovationsfähigkeit, Austausch, Vernetzung und Transfer in Studium und Lehre sollte eine neue Organisation eingerichtet werden.

Deutschlandweit wurden 264 Anträge eingereicht, darunter 216 Einzel- und 48 Verbundanträge. 139 Projektvorhaben wurden als förderwürdig eingestuft, darunter 115 Einzel- und 24 Verbundanträge. Das gesamte Fördervolumen für die ausgewählten Projekte beträgt für die maximal dreijährige Förderung bis zu 330 Millionen Euro.

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