Das Sächsische Kabinett hat heute der Vereinbarung zur gemeinsamen Finanzierung der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 und der Ernennung des Beauftragten der Staatsregierung für die Kulturhauptstadt zugestimmt.
Die Vereinbarung regelt die Finanzierung seitens der Stadt Chemnitz, des Freistaats und des Bundes sowie die Verwendung der finanziellen Mittel für die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen der Kulturhauptstadt 2025 in den kommenden Jahren.
Der Freistaat Sachsen stellt dabei bis zu 20 Mio. Euro, der Bund bis zu 25 Mio. Euro und die Stadt Chemnitz mindestens 21,28 Mio. Euro zur Verfügung. Mindestens 30 Prozent der bereitgestellten Mittel des Freistaates sind dabei für investive Maßnahmen zu verwenden.
„Die Kulturhauptstadt Chemnitz besitzt nicht nur kulturpolitische Relevanz, sondern erzeugt für die gesamte Region wirtschaftlichen und strukturpolitischen Schwung. Für uns als gesamter Freistaat ist das eine riesige Chance, sich international zu präsentieren und zu vernetzen. Vor diesem Hintergrund haben der Freistaat Sachsen und der Bund ihre jeweilige finanzielle Unterstützung zugesagt“, betonte Kulturministerin Barbara Klepsch heute.
Die mit der »Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025« verbundenen Einzelmaßnahmen basieren auf dem Bidbook II – dem Bewerbungsbuch der Stadt Chemnitz vom 23. September 2020.
Die Vertragspartner vereinbaren im Abkommen weiterhin, dass die Stadt Chemnitz auch den Bund und den Freistaat regelmäßig über den Fortschritt der Maßnahmen mit einem Bericht informiert.
Hintergrund dafür ist, dass die Europäische Kommission am Ende der Monitoring-Phase – bis Frühjahr 2025 – den mit 1,5 Mio. Euro dotierten Melina-Mercouri-Preis an die Stadt Chemnitz verleihen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass 80 Prozent der im Bidbook II benannten Projekte und Maßnahmen realisiert werden.
Das Finanzierungsabkommen werden Kulturstaatsministerin Monika Grütters, Ministerpräsident Michael Kretschmer sowie Oberbürgermeister Sven Schulze in der kommenden Woche bei einem Termin in Chemnitz unterzeichnen.
Beauftragter der Staatsregierung für die Kulturhauptstadt
Das Sächsische Kabinett hat zudem heute der Berufung von Staatssekretär Thomas Popp zum Beauftragten der Staatsregierung für die Kulturhauptstadt zugestimmt. Der Beauftragte ist bei der Sächsischen Staatskanzlei verankert. Zu seinen Aufgaben gehört, dass er zentral alle Angelegenheiten der Kulturhauptstadt Europas 2025 innerhalb der Staatsregierung koordiniert und alle Ressorts in die Arbeit einbezieht.
Dazu wird auch eine Interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Leitung Thomas Popp übernimmt. Zudem ist er der zentrale Ansprechpartner für die Stadt Chemnitz für ressortübergreifende Angelegenheiten und hält dazu auch den Kontakt mit dem Bund.
„Die Stadt Chemnitz, die Region und die gesamte Staatsregierung werden die Kulturhauptstadt Europas 2025 gemeinsam zu einem großen Erfolg machen. Die Aufgaben werden auf viele Schultern verteilt sein: Verkehr, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Umweltprojekte werden Teil dieses Großprojektes werden. Dafür will ich die Fäden innerhalb der Staatsregierung knüpfen und die Akteure zwischen den Ressorts vernetzen.
So werden wir zu einem verlässlichen und kompetenten Partner für die Stadt Chemnitz und die gesamte Region. Ich freue mich auf die Aufgabe, die Strahlkraft des gewonnenen Titels im gesamten Freistaat und darüber hinaus sichtbar zu machen“, sagt Staatssekretär Thomas Popp, der zugleich Mitglied der Staatsregierung ist.
Keine Kommentare bisher