Die sächsischen Schulträger können Lehrerinnen und Lehrer mit Leihgeräten wie Laptops und Tablets ausstatten. Kultusminister Christian Piwarz hat eine entsprechende Förderverordnung unterzeichnet.
Die Förderverordnung sowie weitere Informationen zum Förderverfahren sind jetzt auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) abrufbar unter: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-kommunale-investitionen/lehrer-endger%C3%A4te-f%C3%B6rderverordnung-(lehrerendf%C3%B6vo).jsp
Insgesamt liegen rund 28 Millionen Euro im Fördertopf – 25 Millionen vom entsprechenden Programm des Bundes und rund 2,8 Millionen Euro Landesmittel. »Wir können damit die Lehrkräfte mit rund 37.000 Dienstlaptops ausstatten. Damit wird die Attraktivität des Lehrerberufes gesteigert die digitale Medienbildung im Unterricht unterstützt und es werden bessere Bedingungen für einen in der Pandemie notwendigen Fernunterricht geschaffen«, teilte Kultusminister Christian Piwarz mit.
Hinsichtlich der Leihgeräte für Lehrkräfte ist in der entsprechenden Verordnung auch ein sogenannter förderunschädlicher Vorhabensbeginn geregelt. Das heißt, dass auch bereits seit 3. Juni 2020 beschaffte Endgeräte durch die Schulträger nachträglich finanziert werden können.
Neben Laptops, Notebooks und Tablets kann auch erforderliches Zubehör angeschafft werden. Die Geräte werden von den Schulträgern beschafft, die diese den Lehrern leihweise zur Verfügung stellen. Die Geräte bleiben im Eigentum des Schulträgers, der aufgrund seiner Zuständigkeit auch die Einbindung in das Schuldatennetz vornimmt.
Bei dem insgesamt 500 Millionen Euro schweren Programm des Bundes handelt es sich um eine Ergänzung zum „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“. Aus diesem Programm stehen Sachsen zusätzlich 25 Millionen Euro Bundesmittel für Leihgeräte für Lehrkräfte zur Verfügung.
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