Zur Debatte über die Abschaffung der Rundverfügung zur Verfolgung von Bagatelldelikten von Generalstaatsanwalt Strobl aus dem Jahr 2019 durch eine Verwaltungsvorschrift von Justizministerin Katja Meier erklärt Rico Gebhardt, rechtspolitischer Sprecher und Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Angesichts des Rückstaus an unbearbeiteten Vorgängen aus komplexen Verfahren in Sachsens Justiz wäre die Aufhebung der Rundverfügung von Generalstaatsanwalt Strobl aus dem Jahr 2019 längst überfällig.“
„Die Ressourcen der sächsischen Justiz müssen endlich sinnvoller eingesetzt werden!
Die aktuelle Diskussion zeigt, wie tief die CDU-Rechtspolitik immer noch in so manchen Köpfen der Justiz verankert ist. Da soll weiterhin mit Kanonen auf Spatzen geschossen und ab einer Schadenssumme von zehn Euro, unbeschadet der Vorgeschichte des Ertappten, gnadenlos auf Verfolgung geschaltet werden. Getreu dem Motto „die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“.
Aktuelle Beispiele zeigen, dass Sachsens Justiz selbst bei komplexen Verfahren nicht hinterherkommt: Über zwei Jahre nach dem Anschlag auf das jüdische Restaurant „Shalom“ in Chemnitz wurde das Verfahren immer noch nicht eröffnet. Erst vor Kurzem wurde der Prozess gegen die Mitglieder der Hooligantruppe „Faust des Ostens“ nach sechs Jahren mit geringen Strafen abgeschlossen. In vielen weiteren Fällen mussten Tatverdächtige wieder auf freien Fuß gesetzt werden, weil die Ermittlungen zu lange dauerten.
Fest steht, dass es keine Belege dafür gibt, dass eine Null-Toleranz-Politik strafrechtliche Rückfälligkeit verhindert. Um nicht falsch verstanden zu werden: Auch Bagatellstraftaten müssen sie geahndet werden, solang sie weiterhin Straftaten sind. Als ein Grund für die härtere Gangart wird sehr oft genannt, dass durch die bisher praktizierte Verfahrensweise in der Bevölkerung der Eindruck rechtsfreier Räume entstanden sei. Selbst wenn dieses empirisch bisher nicht belegte Gefühl begründet sein sollte, wäre es besser, diesem Irrglauben durch aufklärerische Bemühungen entgegenzuwirken, statt durch eine scharfe Strafverfolgungspraxis.
Es geht in Sachsen um den Rechtsstaat, um Grundrechte und damit auch um die Verhältnismäßigkeit der Mittel und eine vernunftgeleitete, an der sozialen Realität orientierte Rechtspolitik. Justizministerin Meier hat hier noch harte Bretter zu bohren, um den überholten CDU-Rechtsgeist zu vertreiben.“
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