Zur von der Unionsfraktion ins Spiel gebrachten Aussetzung der Gespräche zur Verfassungsänderung, welche auch eine Änderung der Schuldentilgungsfristen vorsehen sollte, erklärt Rico Gebhardt, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Ich halte die „Anregung“ der CDU-Fraktion für fatal.“
„Ich vermute, die CDU will die dringend notwendige Verfassungsänderung wegen des Bundestagswahlkampfes aussetzen, was einfach nur unseriös ist. Die Unionsfraktion zeigt, dass sie an Gesprächen auf Augenhöhe nicht interessiert ist und widerspricht damit dem Antrag der Koalition zum Stabilisierungsfonds, der die Notwendigkeit der Verfassungsänderung bis Ende 2021 feststellte. Sachsen darf nicht in alte Zeiten zurückfallen, in der ein übermächtiger Finanzminister mehr zu sagen hat, als alle anderen Mitglieder der Staatsregierung zusammen!
Eine Änderung der in der Landesverfassung verankerten Tilgungsfristen ist aufgrund der enormen Kreditaufnahme zur Bewältigung der Corona-Pandemie dringend geboten. Selbst bei günstiger wirtschaftlicher Entwicklung kann Sachsen nicht die Mittel aufbringen, um die Rückzahlung der bisher bewilligten Kredite in Höhe von maximal sechs Milliarden Euro innerhalb von acht Jahren zu bewerkstelligen.
Die enormen jährlichen Tilgungen würden wachstumsrelevante Ausgaben im Bildungs-, Kultur- und Sozialbereich unmöglich machen. Wir haben stattdessen schon zu Beginn der Pandemie eine Lockerung der Schuldenbremse mit einem Tilgungszeitraum von 20 bis 30 Jahren vorgeschlagen.“
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