Die Landesdirektion Sachsen hat die im Doppelhaushalt des Landkreises Nordsachsen für 2021 und 2022 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 3.697.275 Euro für 2021 und in Höhe von 5.073.500 Euro für 2022 unter Auflagen genehmigt. Des Weiteren wurden Kreditermächtigungen in Höhe von maximal 750.000 Euro je Haushaltsjahr genehmigt. Mit den erteilten Genehmigungen kann der Landkreis Nordsachsen den Doppelhaushalt 2021/2022 vollziehen.
Der Haushaltsplan 2021 hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von ca. 317 Millionen Euro – im Jahr 2022 sind es rd. 326 Millionen Euro. Für Investitionen sind in 2021 ca. 21,7 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen rund 4,4 Millionen Euro auf Baumaßnahmen an Kreisstraßen. Für das Haushaltsjahr 2022 sind rund 11,2 Millionen Euro für Investitionen veranschlagt. Auch davon fließt ein Großteil in den Straßenbau.
Der Landkreis nutzt die Kredite für den Schulhausbau sowie für Vorhaben des Brandschutzes, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes. Mit den weiteren Kreditermächtigungen finanziert der Landkreis den Eigenmittelanteil für Maßnahmen aus dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt für beide Haushaltsjahre 34,49 Prozent. Er bleibt damit auf dem Niveau von 2020. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Haushaltsausgleich des Landkreises Nordsachsen kann in den Jahren 2021 und 2022 nur unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie im Freistaat Sachsen vom 27. Oktober 2020 erreicht werden. Dem Landkreis gelingt es nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Um Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, muss er den Eigenanteil aus Krediten finanzieren.
Aus der mittelfristigen Finanzplanung des Landkreises – diese betrifft die Jahre 2023 bis 2025 – ergeben sich Hinweise auf eine Einschränkung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Auch im Finanzplanungszeitraum plant der Landkreis Kreditaufnahmen. Des Weiteren muss der Landkreis dauerhaft Kassenkredite in Anspruch nehmen.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen im Doppelhaushalt 2021/2022 mit Auflagen versehen. Der Landkreis Nordsachsen hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum vorliegen. Hierfür sind geeignete Konsolidierungsmaßnahmen zu prüfen und zu ergreifen.
Es ist zu prüfen, ob bei den nicht zwingend notwendigen Ausgaben Einsparungen möglich sind. Des Weiteren ist zu prüfen, inwieweit eine Erhöhung der Kreisumlage zur Konsolidierung beitragen kann. Der Landkreis hat im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung an die Landesdirektion Sachsen diesbezüglich Stellung zu nehmen.
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