Das Bundeskabinett hat in dieser Woche auf Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis Ende September verlängert. Bisher war geplant, dass die erleichterten Bedingungen am 30. Juni auslaufen. Ziel ist es, Arbeitsplätze und den beginnenden Aufschwung abzusichern.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig, der sich für eine Verlängerung der Regelung eingesetzt hatte, begrüßt den Schritt: „Das ist eine sehr wichtige Entscheidung, denn die pandemiebedingte Krise ist für manche Branchen noch nicht vorbei. Vor allem im Einzelhandel, in der Hotel- und Gastwirtschaft, der Reise- und der Unterhaltungsbranche wird die Kurzarbeit weiter benötigt. Sie ist das wirksamste Instrument zur Beschäftigungs- und Fachkräftesicherung und hat bisher hunderttausende Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer vor drohenden Entlassungen geschützt. Das stützt den derzeitigen Aufschwung.“
Betriebe, die bis Ende September Kurzarbeit einführen bzw. nach einer mehr als dreimonatigen Unterbrechung wiedereinführen, profitieren weiterhin von den vereinfachten Regelungen. Demnach kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind; normalerweise sind es 30 Prozent. Auf den Aufbau negativer Arbeitssalden wird verzichtet. Auch Leiharbeitskräfte können Kurzarbeitergeld erhalten.
Die Verlängerung der Kurzarbeiterlegelungen betrifft neben dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld auch die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Unternehmen. Diese werden in pauschalierter Form bis Ende September vollständig erstattet.
Nach Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit haben im Februar 2021 (letzte verfügbare Angabe) rund 158.200 beschäftigte Frauen und Männer in 25.221 sächsischen Betrieben konjunkturelles Kurzarbeitergeld erhalten. Gegenüber Januar hält sich die realisierte Kurzarbeit in Sachsen damit konstant auf hohem Niveau. Die Kurzarbeiterquote betrug über alle Branchen hinweg 9,8 Prozent. Damit war etwa jeder zehnte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Sachsen von Kurzarbeit betroffen.
Während der Corona-Pandemie war und ist das Kurzarbeitergeld auch in Sachsen das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätze und zur Vermeidung von Massenarbeitslosigkeit.
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