Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer Frühjahrskonferenz am 16. Juni 2021 auf Initiative Sachsens zum Kindschafts- und Kindesunterhaltsrecht diskutiert. In dem von Justizministerin Katja Meier eingebrachten Beschlussentwurf wurde festgestellt, dass das Familienrecht dem Leben der Familien in ihrer ganzen Vielfalt gerecht werden muss.
Es solle daher geprüft werden, ob das vorhandene Kindschafts- und Kindesunterhaltsrecht die fortschreitenden gesellschaftlichen Entwicklungen, insbesondere die gelebten vielfältigen Familienverhältnisse und unterschiedlichen Betreuungsformen noch hinreichend abbildet oder ob insoweit ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Das Kindschaftsrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen dem Kind und seiner Familie. Es umfasst u. a. auch Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht nach Trennung und Scheidung.
Dazu erklärt Justizministerin Katja Meier: „Unser Kindschafts- und Kindesunterhaltsrecht ist in die Jahre gekommen. Das Sorge- und Umgangsrecht wurde zuletzt vor mehr als 20 Jahren umgestaltet. Seitdem hat sich die Lebenswirklichkeit vieler Familien in Deutschland grundlegend gewandelt. Wir haben eine Vielfalt des familiären Zusammenlebens. Der geltende Rechtsrahmen spiegelt diese Vielfalt nicht wieder.“
Mit Blick auf das Kindesunterhaltsrecht führt Justizministerin Katja Meier weiter aus: „Auch im Kindesunterhaltsrecht machen sich die fortschreitenden gesellschaftlichen Veränderungen bemerkbar. Zwar hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren Lösungen zum Wechselmodell und zum erweiterten Umgang gefunden. Diese sind allerdings mittlerweile so komplex, dass sie für die Betroffenen nur noch schwer zu überblicken sind. Ich bedauere, dass der Antrag keine Mehrheit gefunden hat. Der Bundesgesetzgeber ist hier in der dringenden Pflicht, zeitgemäße Regelungen zu schaffen. Ich appelliere, nun endlich tätig zu werden.“
Keine Kommentare bisher