Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, ein Konzept für die Durchführung des hybriden Unterrichts und dessen Verstetigung in allen Schulformen zu erarbeiten. Hybrider Unterricht, die Teilnahme von SchülerInnen in teils körperlicher, teils digitaler Präsenz ist aus Sicht der Fraktion Freibeuter möglich, jedoch gegenwärtig weitgehend noch nicht durchführbar.
Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten): „Die Corona-Pandemie hat uns die Defizite, aber auch die Chancen der Digitalisierung im Bildungssystem aufgezeigt. Der Digitalpakt Schule gibt uns die Werkzeuge in die Hand, um nun die Chancen zu nutzen und weiterzuentwickeln. Wir wünschen uns eine wegweisende Initiative von Leipzig ausgehend.“
Das Vorliegen eines triftigen Grundes soll die Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht per Videotechnik sein: „Für SchülerInnen, die durch Krankheit an der Unterrichtsteilnahme verhindert sind, oder SchülerInnen mit Behinderungen, deren stetige Teilnahme am (körperlichen) Präsenzunterricht nicht möglich ist, bietet der hybride Unterricht in digitaler Präsenz eine Möglichkeit, Lernrückstände zu minimieren und den Kontakt zum Klassenverband aufrecht zu erhalten“, begründet Köhler, der seine Fraktion im Fachausschuss Jugend, Schule und Demokratie vertritt, den Antrag seiner Fraktion.
Problematisch sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten in der Schule. Die Ausstattung der Unterrichtsräume fällt in die Zuständigkeit der Stadt Leipzig. Die einheitliche Bereitstellung von Konferenzsoftware bis hin zur Weiterbildung und Befähigung von LehrerInnen und der Bereitstellung von digitalen Lehrmitteln berührt die Regelungskompetenz des Freistaates Sachsen. „Trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten Lösungen zu finden, muss für unsere Kinder endlich Priorität haben. Geht nicht, gibt es jetzt nicht mehr“, mahnt Köhler.
Den Antrag zu VII-A-02842 „Konzept für hybriden Unterricht an allen Schulformen erarbeiten“ entnehmen Sie bitte dem Anhang.
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