Die Gültigkeit von Leipzig-Pässen wird erneut verlängert. Leipzig-Pässe, die im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 abgelaufen sind, gelten automatisch zwei Jahre weiter. Leipzig-Pässe, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 abgelaufen sind oder ablaufen, gelten automatisch ein Jahr weiter. Ein Antrag auf Verlängerung muss nicht gestellt werden. Einen entsprechenden Beschluss hat die Ratsversammlung in ihrer Sitzung am 24. Juni 2021 gefasst.
Mit dem automatisch verlängerten Leipzig-Pass können die Leipzig-Pass-Mobilcard und Ermäßigungen bei sozialen, kulturellen und sportlichen Angeboten (z. B. vergünstigter Eintritt ins Freibad, ins Theater oder Ermäßigung auf den Ferienpass) in Anspruch genommen werden. Der verlängerte Leipzig-Pass gilt auch als Nachweis der Ermäßigungsberechtigung beim Kauf von Eintrittskarten und bei Fahrscheinkontrollen. Eine Liste der Ermäßigungen ist auf der Internetseite www.leipzig.de/leipzig-pass veröffentlicht.
Mit der Verlängerung soll Leipzigerinnen und Leipzigern mit geringem Einkommen auch in der gegenwärtig schwierigen Zeit die Nutzung des Leipzig-Passes ohne Unterbrechung ermöglicht werden. Zugleich soll damit die Besucherzahl in den Bürgerämtern und im Sozialamt reduziert und das Risiko einer Ansteckung für Antragstellende und Beschäftigte der Stadt Leipzig verringert werden.
Weitere Informationen zum Leipzig-Pass sind im Internet unter www.leipzig.de/leipzig-pass zu finden.
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