Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung zugestimmt. Das Gesetz zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten und die Gesundheitsversorgung zielgerichtet weiterzuentwickeln. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes betrifft die Pflege.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Zwei Punkte sind aus meiner Sicht besonders positiv hervorzuheben. Einerseits wird die Tarifentlohnung des Pflegepersonals künftig die Voraussetzung für die Zulassung als Pflegeeinrichtung sein, andererseits wird der von den Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege zu entrichtende Eigenanteil an den Pflegekosten künftig prozentual begrenzt.
Beide Regelungen schaffen eine ausgleichende Gerechtigkeit. Sie sind ein Anfang und setzen ein wichtiges Signal für die Pflegekräfte, damit diese endlich die Wertschätzung für ihre Arbeit erhalten, die wir ihnen als Gesellschaft schuldig sind. Und auch für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, damit diese sich sicher sein können, dass die Beiträge nicht ins Unermessliche steigen. Denn gerade in Ostdeutschland ist dies ein großes Problem.
Die heute im Bundesrat gebilligten Reformschritte sind nur der Anfang. Daher hat die Länderkammer die Bundesregierung heute aufgefordert, mit Beginn der neuen Legislaturperiode die Länder intensiv in den weiteren Reformprozess einzubeziehen und dafür ein ständiges gemeinsames Arbeitsgremium zu bilden. Gesundheit und Pflege sind wichtige Zukunftsthemen unserer Gesellschaft. Bund und Länder sollten hier gemeinsam ihre Verantwortung wahrnehmen dürfen.“
Zur Finanzierung der Maßnahmen wird ein jährlicher Bundeszuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro eingeführt und es wird der Beitragszuschlag für Kinderlose zur Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte angehoben.
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