Die 13 bestehenden sächsischen Impfzentren einschließlich der dazugehörigen 30 mobilen Teams werden bis Ende September 2021 weiter in Betrieb bleiben. Dies hat heute das Kabinett beschlossen. Erstimpfungen werden in allen Impfzentren bis Ende August im bisherigen Umfang angeboten. Im September soll dann ein eingeschränkter Betrieb stattfinden, der die offenen Zweitimpfungen absichert.

Die zusätzlichen Kosten werden auf rund 52 Millionen Euro veranschlagt, von denen der Bund die notwendigen und erstattungsfähigen Kosten – annähernd die Hälfte – trägt. Hintergrund der Entscheidung des Kabinetts sind auch veränderte Grundannahmen und Erkenntnisse: Mit dem Weiterbetrieb können die nach wie vor bestehenden Unwägbarkeiten bei der Impfstoffbereitstellung durch den Bund für den Freistaat Sachsen abgesichert werden.

Laut Bund ist die komplexe Planung bei der Verteilung der Impfstoffdosen bestmöglich gewährleistet, wenn die Erst- und Zweitimpfung am gleichen Ort stattfindet. Regional ist die Beteiligung der impfenden Arztpraxen zudem unterschiedlich ausgeprägt. Ebenso hat sich der Kreis der Impfberechtigten erhöht: Auch Kinder ab 12 Jahre können gegen das Coronavirus geimpft werden. Somit sind nun 3,7 Millionen Menschen in Sachsen impffähig.

Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: „Aktuell gehen wir davon aus, dass eine notwendige Immunität der Bevölkerung von 80 Prozent erforderlich ist, um die Herdenimmunität zu erreichen. Dieses Ziel werden wir mit allen verfügbaren Kräften verfolgen, um so schnell wie möglich die gewünschten Effekte zu erzielen, damit wir alle unsere persönlichen und gesellschaftlichen Freiheiten wiedererlangen können. Mit dem Weiterbetrieb der Impfzentren und mobilen Teams können wir dies gemeinsam mit den impfenden niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten am effektivsten und bestmöglich erreichen. Denn einige Rahmenbedingungen haben sich geändert.

Gewährleistet wird, dass auch in der Urlaubszeit jede verfügbare Impfdosis schnellstmöglich verabreicht werden kann. Zudem können wir Verschiebungen von Impfstofflieferungen abfedern und so sicherstellen, dass der sächsische Anteil, den der Bund für die Impfzentren vorgesehen hat, auch hier verabreicht wird. Zudem bietet diese Gesamtstruktur die nötige Flexibilität für die Zeit, wenn das Impfangebot die Impfbereitschaft übersteigt. Verschiedene attraktive und bequeme Angebote sind dann besonders wichtig, um niedrigschwellige Impfangebote machen zu können und zur Impfung zu motivieren.“

Mit dieser beschlossenen Impfstruktur hält der Freistaat die aktuell bestehende Impfkapazität in den staatlichen Strukturen (Impfzentren und mobile Teams) von rund 120 000 Impfungen pro Woche bis Ende August aufrecht. Im September folgen dann noch die Zweitimpfungen, um die Impfserien am gleichen Ort abzuschließen. Der Freistaat Sachsen geht damit von weiterhin gleichbleibenden Belieferungen der Impfzentren durch den Bund aus, auch wenn bislang noch keine Lieferzahlen für das dritte Quartal vorliegen.

Seit Ostern laufen auch die Impfungen bei den Hausärzten im Routinesystem. Seitdem leisten rund 2300 mitimpfende niedergelassene Ärztinnen und Ärzte einen bedeutenden Beitrag zur Durchimpfung der Bevölkerung. Allein bis Anfang Juni wurden knapp 726 000 Impfdosen von ihnen verabreicht. Seit 7. Juni können auch die Betriebsärzte impfen. Sie werden ebenfalls über den Großhandel und die Apotheken beliefert.

Staatsministerin Petra Köpping: „Die Arztpraxen und Betriebsärzte sind ein ganz wichtiger Baustein in der sächsischen Impfstrategie. Sie impfen so viel sie können. Nur gemeinsam mit den Impfzentren und den mobilen Teams können wir die Corona-Pandemie mit Impfungen bekämpfen. Dafür mein herzlicher Dank.“

Laut Prognose könnten in Sachsen in Abhängigkeit entsprechender Impfstofflieferungen bis Ende September 6,15 Millionen Impfdosen verabreicht werden. Mit dieser Menge Impfdosen könnten 83 Prozent der sächsischen impffähigen Bevölkerung zwei Impfungen verabreicht werden.

Weitere Informationen zur Coronaschutzimpfung:
https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html

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