Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab Montag: Der Freistaat Sachsen hat gestern eine neue Corona-Schutz-Verordnung bekanntgemacht. Sie gilt ab Montag, 14. Juni, bis einschließlich 30. Juni 2021. Abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz werden damit weitere Lockerungen und Erleichterungen möglich.
Bei der konstanten Unterschreitung des Schwellenwertes von 35 entfällt für viele Einrichtungen, Geschäfte und Angebote die Testpflicht.
Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung finden Sie auf www.delitzsch.de/corona_delitzsch.
Neue Verordnung regelt Bestimmungen für Kitas und Schulen
Zur Regelung des Betriebs von Kitas und Schulen unter Pandemiebedingungen hat das Sächsische Kultusministerium eine eigene Verordnung herausgegeben. Sie gilt ebenfalls ab Montag, dem 14. Juni.
In der Verordnung ist u. a. geregelt, dass die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schüler und Schulpersonal in Schulgebäuden bei einer stabilen Inzidenz unter 35 entfällt. Die Testpflicht bleibt zunächst bestehen.
Die Verordnung finden Sie auf www.delitzsch.de/corona_delitzsch.
Fallzahlen im Landkreis Nordsachsen am 11. Juni
(Quelle: corona.rki.de. Mit dem 1. Mai hat das LRA Nordsachsen die Veröffentlichung der Statistiken für die Sozialräume eingestellt)
- + 2 zum Vortag
- 407 Menschen bisher verstorben
7-Tage-Inzidenz in Nordsachsen und Delitzsch
(Quellen: coronavirus.sachsen.de, corona.rki.de)
Landkreis Nordsachsen: 11. Juni: 12,1 (10. Juni: 13,7)
Stadt Delitzsch: 10. Juni: 20,1
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