In der dritten Tarifverhandlung am 9. Juni haben die Arbeitgeber im Kfz-Handwerk in Berlin, Brandenburg und Sachsen ein Angebot auf den Tisch gelegt, das die IG Metall jedoch als Provokation zurückgewiesen hat. Die IG Metall fordert vier Prozent mehr Entgelt für 12 Monate und eine überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen.

Das Angebot der Arbeitgeber: Ab August 2022 1 Prozent mehr auf die Tabelle, 300 Euro Coronaprämie im August 2021, für Auszubildende nur bis 75 Euro; in den Monaten Juni und Juli 2021 nichts – bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

„Wir haben es abgelehnt, über so einen Unfug überhaupt zu verhandeln. Was die Arbeitgeber heute als „Angebot“ vorgelegt haben, ist ein Faustschlag ins Gesicht der Beschäftigten. Damit verhöhnen die Kfz-Unternehmer alle, die den Laden unter den schwierigen Bedingungen während der Pandemie am Laufen gehalten haben. Diese Respektlosigkeit werden sich die Beschäftigten nicht gefallen lassen. Offensichtlich wollen die Arbeitgeber richtig Stunk in ihren Buden! Den können sie kriegen“, sagte Bodo Grzonka, IG Metall Verhandlungsführer. „Damit stellen sich die Arbeitgeber in unserem Bezirk in die Reihe bereits abgegebener Angebote in anderen Bezirken. Sie waren nicht bereit, einen Schritt nach vorn zu wagen.“

Die Verhandlung wurde unterbrochen und ein weiterer Verhandlungstermin für den 25. Juni vereinbart. Jetzt werden die Warnstreiks ausgebaut.

Hintergrund:

Die IG Metall verhandelt mit der Tarifgemeinschaft Mitteldeutsches Kraftfahrzeuggewerbe, der sich vor allem die großen Firmen und Niederlassungen, jedoch weniger als ein Drittel aller Betriebe, durch direkte Tarifbindung angeschlossen haben. Von einem Neuabschluss der Tarifverträge könnten dennoch rund 37.000 Beschäftigte in 3.400 Betrieben profitieren, da sich diese Kfz-Betriebe an den Tarifergebnissen der Branche orientieren.

Die im Handwerk üblicherweise zuständigen Kfz-Innungen haben vor einigen Jahren ihre Tarifpartnerschaft vollständig aufgeben. Bei der Vergabe öffentlicher Beschaffungsaufträge für die Fuhrparks gelten deshalb gesetzliche Mindeststandards.

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