„Die Koalition hat sich in dieser Woche endlich darauf verständigt, den Prozess für die Einführung einer Mietpreisbremse in Sachsen in Gang zu setzen. Das Sächsische Ministerium für Regionalentwicklung ist nun angehalten, schnellstmöglich einen Verordnungsentwurf zu erarbeiten, damit die Bremse in Dresden und Leipzig möglichst noch Ende 2021 zum Tragen kommen kann“, so Albrecht Pallas.

„Wir als SPD haben lange und hart für die Mietpreisbremse gekämpft. Die Einigung ist eine gute Nachricht für alle Mieterinnen und Mieter in den angespannten Wohnungsmärkten in Dresden und Leipzig. Ich freue mich, dass wir dem Mietenwachstum nun wirksam etwas entgegensetzen können. Es war längst überfällig, dass die CDU ihren Widerstand aufgegeben hat. Tatsächlich hätten wir die Verordnung auch schon längst haben können.“

„Insbesondere für Familien mit geringem Einkommen hat die Mietbelastung unzumutbare Ausmaße angenommen. Wenn wir nicht handeln, steigen die Mieten in Dresden und Leipzig immer weiter. Mit der Mietpreisbremse gewinnen wir Zeit, um beim sozialen Wohnungsbau hinterherzukommen und ausreichend bezahlbare Wohnungen zu schaffen“, so Albrecht Pallas weiter.

„Sollten die Miet- und Wohnungsmärkte bundesweit und auch in Sachsen weiter anziehen, muss der nächste Bundestag ein zeitlich befristetes Mietenmoratorium einführen – so wie es die SPD in ihrem Zukunftsprogramm bereits verankert hat“, so Pallas abschließend.

Hintergrund:

Rechtliche Grundlage für die Mietpreisbremse ist § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Regelung beinhaltet, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ob der Wohnungsmarkt als angespannt gilt, entscheiden die einzelnen Bundesländer.

Dafür muss eine gesetzliche Grundlage (Rechtsverordnung) durch die Staatsregierung erarbeitet werden, die entsprechende Indikatoren der Wohnungsmärkte bestimmt und rechtssicher begründet. Seit 2020 gilt: Mieter können zu viel gezahlte Miete jetzt auch rückwirkend für die ersten 30 Monate des Mietverhältnisses zurückfordern.

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