Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) hat im Auftrag des Bundes bislang 255 Millionen Euro an Überbrückungshilfe III an die sächsischen Antragsteller ausgezahlt. Dazu kommen – speziell für Soloselbstständige – rund 62,4 Millionen Euro an „Neustarthilfe“, für die bis jetzt 11.070 Anträge gestellt worden sind.
Seit dem 17. März kann die SAB die Anträge auf Überbrückungshilfe III bearbeiten und vollständig auszahlen. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endet am 31. August 2021. Sachsenweit haben seit Mitte Februar Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler knapp 8.500 Anträge auf Überbrückungshilfe III gestellt.
Für die November- und Dezemberhilfe ist die Antragsfrist Ende April abgelaufen. 17.637 Unternehmen haben nach Beantragung auf Novemberhilfe ihr Geld bekommen, davon 5.899 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Die Auszahlungen summieren sich auf 210,2 Millionen Euro. 760 Anträge wurden abgelehnt bzw. befinden sich noch in Prüfung.
Für die Dezemberhilfe haben 17.604 Unternehmen ihre Auszahlung erhalten, davon 5.570 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Die Höhe der Auszahlungen beträgt 244,7 Millionen Euro. 1.530 Anträge wurden abgelehnt bzw. befinden sich noch in Prüfung.
Beantragung von Corona-Härtefallhilfen hat begonnen
Am 18. Mai sind bundesweit gleichzeitig die Härtefallhilfen gestartet. Das Programm zielt auf Unternehmen und Selbstständige, die aus den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen des Bundes ausgeschlossen und durch die Krise in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind. Anträge können ausschließlich durch prüfende Dritte, d. h. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte, gestellt werden. In Sachsen ist die SAB mit dem Programmvollzug betraut.
Wirtschaftsminister Martin Dulig begrüßt die Hilfen: „Damit haben wir endlich die Möglichkeit, auch den Unternehmen und Selbstständigen zu helfen, die aufgrund besonderer Umstände noch keine Unterstützung erhalten haben. Ein möglicher Härtefall wäre zum Beispiel, dass der im Programm Überbrückungshilfe erforderliche Umsatzrückgang nicht dargestellt werden kann, weil das Unternehmen im Jahr 2019 nach einem Brand oder wegen Renovierung lange Zeit geschlossen war. Oder weil der Selbstständige lange krank war oder wegen Elternzeit nicht gearbeitet hat. Sachsen stellt dafür über 37 Millionen Euro für die Unternehmen zur Verfügung; derselbe Betrag kommt noch einmal vom Bund.“
Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der SAB: „In Zusammenarbeit mit dem sächsischen Wirtschaftsministerium haben wir in den vergangenen Wochen gemeinsam an einer Unterstützungsmöglichkeit für diejenigen Betroffenen der Corona-Pandemie gearbeitet, die bislang keine Unterstützung aus den laufenden Hilfsprogrammen des Bundes erhalten konnten. Damit können wir als SAB einen weiteren wichtigen Beitrag leisten, dass sich die sächsischen Unternehmen wirtschaftlich stabilisieren und gestärkt aus der Pandemie hervorgehen.“
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